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BGer 1C_7/2021

Rückweisung

Entscheid vom 26.03.2021 · Kanton ZH

Eine Verwaltungsbehörde verletzt Art. 29 Abs. 1 BV, wenn sie ein abwesendes ordentliches Mitglied ohne sachlichen Grund nicht durch ein gesetzlich vorgesehenes Ersatzmitglied ersetzt, sondern in reduzierter Besetzung entscheidet. Die blosse Ferienabwesenheit eines Mitglieds stellt keinen hinreichenden sachlichen Grund dar.

BGer 1C_7/2021 vom 26.03.2021 (Rückweisung)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.