Art. 89 Abs. 3 BGG
16 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
13%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_5/2026 · 14.07.2026GutgeheissenWird die Stimmbevölkerung über eine Revision der Schutzzonenplanung abgestimmt, ohne dass das Schutzreglement samt Plan den Stimmberechtigten zugestellt wird, verletzt dies Art. 34 Abs. 2 BV; bei einem derart schwerwiegenden Informationsmangel ist die Abstimmung auch dann aufzuheben, wenn das Ergebnis keine Knappheit aufweist, denn je…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_391/2021 · 08.07.2022AbgewiesenEine kommunale Planungsinitiative zur Umzonung von Grundstücken ist zulässig, wenn sie mit höherrangigem Recht vereinbar interpretiert werden kann und die Mitwirkungsrechte der betroffenen Kreise im Rahmen der Umsetzung gewahrt werden.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_468/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) ist nicht verletzt, wenn eine mögliche spätere Nutzung (hier Schulnutzung) im Gestaltungsplan nicht verbindlich geregelt ist und die Abstimmung nicht entscheidend beeinflusst wurde.GestaltungsplanBGer 1C_473/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV ist nicht verletzt, wenn die Abstimmungserläuterungen ein umfassendes Bild der Vorlage vermitteln und keine erheblichen Mängel aufweisen, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten.GestaltungsplanBGer 1C_105/2021 · 15.02.2022AbgewiesenDer nachträgliche wiedererwägungsweise Rechtsschutz gegen ein kommunales Volksabstimmungsergebnis nach Art. 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 29a BV setzt gravierende Mängel voraus, welche die Abstimmung massiv und entscheidwesentlich beeinflusst haben könnten; behauptete Unrichtigkeiten in der Abstimmungsbotschaft zu einer Ausnahmebewilligung und…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_374/2020 · 19.05.2021AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) verlangt eine objektive, sachliche und vollständige Information der Stimmberechtigten, doch genügt es, wenn die wesentlichen Unterlagen zugänglich sind und die Diskussion in der Versammlung eine freie Willensbildung ermöglicht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_7/2021 · 26.03.2021RückweisungEine Verwaltungsbehörde verletzt Art. 29 Abs. 1 BV, wenn sie ein abwesendes ordentliches Mitglied ohne sachlichen Grund nicht durch ein gesetzlich vorgesehenes Ersatzmitglied ersetzt, sondern in reduzierter Besetzung entscheidet. Die blosse Ferienabwesenheit eines Mitglieds stellt keinen hinreichenden sachlichen Grund dar.GestaltungsplanBGer 1C_409/2020 · 16.11.2020AbgewiesenDer gestützt auf § 42 Abs. 1 VGPR/AG angeordnete Ausschluss der Rechtsstillstandsfristen in Stimmrechtsbeschwerden verletzt weder übergeordnetes Recht noch Art. 9 BV; die fünftägige Beschwerdefrist läuft auch während des COVID-19-bedingten Fristenstillstands nach der COVID-19-Verordnung vom 20. März 2020 weiter, sofern das kantonale…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_408/2019 · 11.03.2020AbgewiesenEine Gemeindeinitiative zur Änderung der Nutzungsplanung von Gestaltungsplan- in Bebauungsplanpflicht ist ungültig, wenn sie gegen den raumplanungsrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 RPG) verstösst und keine wesentlichen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse vorliegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_301/2019 · 01.11.2019AbgewiesenDie dreitägige Beschwerdefrist für Stimmrechtsbeschwerden nach kantonalem Recht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern sie grosszügig gehandhabt wird. Der Fristbeginn knüpft an die Erkennbarkeit des Mangels, nicht an dessen tatsächliche Entdeckung an.OrtsplanungsrevisionMehrwertabgabeBGer 1C_302/2019 · 01.11.2019Teilweise gutgeheissenDie dreitägige Beschwerdefrist für eine Stimmrechtsbeschwerde gegen einen Einwohnerratsbeschluss beginnt mit der Publikation des Beschlusses im Amtsblatt zu laufen, nicht erst mit der späteren Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls. Den Beschwerdeführenden als mutwillig agierende Partei zu qualifizieren und ihnen deshalb…OrtsplanungsrevisionMehrwertabgabeBGer 1C_319/2019 · 01.11.2019AbgewiesenDie dreitägige Beschwerdefrist bei Stimmrechtsbeschwerden im Kanton Aargau ist aufgrund des öffentlichen Interesses an rascher Rechtsklarheit verfassungskonform; ein Beschwerdeführer muss Mängel, die bereits bei der Amtsblatt-Publikation des Gemeinderatsbeschlusses erkennbar waren, innert dieser Frist rügen.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_100/2019 · 16.05.2019AbgewiesenDie Behördenverbindlichkeit eines räumlichen Leitbilds nach kantonalem Recht (hier § 9 PBG/SO) kann nicht aus Bundesraumplanungsrecht abgeleitet werden. Stimmrechtsverletzungen sind nur bei unrichtiger, irreführender oder unvollständiger Information der Stimmbürger relevant.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_384/2018 · 16.10.2018NichteintretenGegen kommunale Beschlüsse über Ortsplanungsrevisionen, die beim Regierungsrat angefochten wurden, ist der Weg ans Bundesgericht mangels Letztinstanzlichkeit nicht eröffnet; die Eingabe ist dem Verwaltungsgericht zu überweisen. Den Rechtsuchenden erwachsen aus einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung keine Nachteile, sofern sie die…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_319/2017 · 01.11.2017AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV ist nicht verletzt, wenn die Gemeinde in den Abstimmungsunterlagen zu einem Abbauvertrag die wesentlichen Erkenntnisse eines Sachverständigengutachtens sachgerecht wiedergibt, auch wenn sie einzelne Detailangaben (höhere Entschädigungsstufe, exakter Benchmark-Wert) weglässt, denen keine…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_415/2015 · 27.04.2016AbgewiesenEine Teilrevision des kantonalen Richtplans untersteht im Kanton Zürich nicht dem fakultativen Referendum nach Art. 33 Abs. 1 lit. e KV/ZH, da Richtpläne keinen definitiven Charakter haben und keine unmittelbaren langfristigen Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen bewirken.RichtplanungGestaltungsplanBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.