BGer 1C_670/2021
AbgewiesenEntscheid vom 05.04.2022 · Kanton GR
Ein Projektänderungsgesuch kann nicht materiell beurteilt werden, wenn die strittige Frage bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Bauentscheids war. Die Bindungswirkung von Baubewilligungen richtet sich nach kantonalem Recht, soweit bundesrechtliche Aspekte nicht betroffen sind.
BGer 1C_670/2021 vom 05.04.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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