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BGer 1C_614/2021

Abgewiesen

Entscheid vom 23.02.2023 · Kanton SG

Bei unter altem Recht erlassenen Sondernutzungsplänen mit statischem Verweis auf die damals geltende Regelbauordnung sind neben den Besonderen Vorschriften des Plans auch die altrechtlichen Regelbauvorschriften anwendbar, selbst wenn neues kantonales Recht in Kraft getreten ist.

BGer 1C_614/2021 vom 23.02.2023 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.