BGer 1C_400/2018
AbgewiesenEntscheid vom 29.07.2019 · Kanton VD
Die Umzonung von Teilflächen der Parzellen 13 und 347 in Mathod (VD) von der Dorfzone in die Landwirtschaftszone zur Redimensionierung der Bauzone ist rechtmässig, da sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz wird bestätigt.
BGer 1C_400/2018 vom 29.07.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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