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Art. 3 LAT

21 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

24%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_18/2024 · 15.07.2025AbgewiesenDie Auszonung einer Parzelle aus der Bauzone zur Einhaltung der Grundsätze des Raumplanungsrechts (Art. 1, 3, 15 LAT) ist rechtmässig, wenn sie der Konzentration der Besiedlung, der Vermeidung von Zersiedelung und der Koordination mit der Verkehrserschliessung dient. Eine Interessenabwägung ist auch ohne explizite Bezugnahme auf alle…UmzonungOrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungBGer 1C_22/2024 · 15.07.2025AbgewiesenDie Auszonung von isolierten, nicht verdichtungsfähigen Parzellen aus der Bauzone ist mit den Grundsätzen der Konzentration und der massvollen Bodennutzung nach Art. 1 und 15 LAT vereinbar, selbst wenn diese im kantonalen Richtplan als potenzielles Urbanisierungsgebiet ausgewiesen sind.OrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungBGer 1C_643/2023 · 27.03.2025AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone, fehlender Erschliessung und landschaftsschützerischen Interessen (ISOS, Park). Die Bewilligung von Bauten in einem solchen Kontext kann die planerische…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_524/2023 · 22.11.2024GutgeheissenDie Interessenabwägung des kantonalen Gerichts vernachlässigte die Grundsätze der Konzentration, der massvollen Bodennutzung und der Landschaftserhaltung (Art. 1, 3, 15 LAT). Die Umzonung von 11'000 m² bester Ackerfläche in eine gemischte Zone verstiess gegen die Anforderungen an die regionale Koordination und die Erhaltung der…UmzonungBGer 1C_312/2022 · 14.03.2024GutgeheissenEin präjudizieller Kontrollbedarf der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT besteht, wenn sich die Umstände seit der Planungserstellung sensibel verändert haben und eine Anpassung der Zone nicht von vornherein ausgeschlossen ist. ISOS-Eintragungen sind als Datenbasis in der Planung zu berücksichtigen und können einen solchen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_534/2022 · 21.11.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer modernen, sicheren und verkehrstechnisch optimierten Seilbahnverbindung überwiegt die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümer:innen, insbesondere da eine umfassende Variantenprüfung die gewählte Variante 3B als beste Lösung auswies.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_48/2021 · 19.10.2023AbgewiesenEin kantonaler Affektionsplan für einen Windpark mit nationalem Interesse (über 20 GWh/Jahr) ist rechtmässig, wenn er auf einer ausreichenden planerischen Grundlage (PDC) beruht, die Koordination mit Nachbarregionen und -staaten gewahrt ist und die Umweltverträglichkeit im Rahmen der Planungsphase hinreichend geprüft wurde. Die…GestaltungsplanRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_607/2021 · 19.06.2023AbgewiesenDie Einzonung zweier Grundstücke in der Zone zu bauen ist mit den Schutzinteressen des ISOS vereinbar, wenn die Bauweise die Schutzziele hinreichend berücksichtigt und die Sichtachsen nicht beeinträchtigt.OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_631/2019 · 02.10.2020AbgewiesenDie Gesamtfläche von Gewächshäusern auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone ist für die Prüfung der 5'000 m²-Grenze nach Art. 37 Abs. 1 OAT massgebend, unabhängig davon, ob sie verschiedenen Betrieben gehören, sofern sie eine räumliche Einheit bilden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_341/2019 · 24.08.2020AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone dürfen nur bewilligt werden, wenn sie für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Illegale Bauten sind grundsätzlich zu beseitigen, es sei denn, ausnahmsweise liege ein Verbot der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_265/2019 · 26.05.2020AbgewiesenDer Erhalt einer Zone d'intérêt général (ZIG) auf einer grossen, isolierten Parzelle in einer ländlichen Gemeinde widerspricht den Zielen und Prinzipien der Raumplanung (Art. 1, 3, 15 LAT), insbesondere dem Konzentrationsprinzip und dem Schutz von Natur und Landschaft, wenn kein konkreter Bedarf nachgewiesen ist und die Zone zum Mitage…OrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_398/2018 · 16.04.2020AbgewiesenDie Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine städtische Grünzone ist rechtmässig, wenn sie auf objektiven Kriterien beruht und eine korrekte Interessenabwägung nach Art. 3 LAT (Art. 18 LAT) erkennen lässt, insbesondere zur Schaffung von Erholungsflächen und zur Wahrung des Landschaftsbilds.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanEinzonungBGer 1C_170/2019 · 09.04.2020GutgeheissenDie Bewilligung von Bauten ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone setzt eine restriktive Prüfung der Notwendigkeit, der Standortgebundenheit und eine Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 OAT voraus. Fehlt eine solche Prüfung, ist die Sache zur Ergänzung an die Vorinstanz zurückzuweisen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_455/2018 · 18.11.2019AbgewiesenEin Gestaltungsplan (Plan de quartier) kann von den Vorgaben des allgemeinen Nutzungsplans abweichen, sofern eine überzeugende Interessenabwägung vorliegt und die übergeordneten Planungsprinzipien eingehalten werden. Die Abweichung muss nicht nur sekundär sein, sondern kann auch grundlegender Natur sein, wenn sie auf einer sachgerechten…GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_411/2018 · 28.10.2019AbgewiesenBauwerke und Installationen an Seeufern in Schutzgebieten (Art. 17 LAT) sind nur zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entsprechen und durch objektiven Bedarf sowie angepasste Dimensionen und Standort gerechtfertigt sind. Fehlt dieser Bedarf, scheitert auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_400/2018 · 29.07.2019AbgewiesenDie Umzonung von Teilflächen der Parzellen 13 und 347 in Mathod (VD) von der Dorfzone in die Landwirtschaftszone zur Redimensionierung der Bauzone ist rechtmässig, da sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz wird bestätigt.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_96/2018 · 11.10.2018GutgeheissenDie kantonale Instanz muss bei der Beurteilung von Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 OAT umfassend vornehmen, insbesondere unter Einbezug der Notwendigkeit für die Landwirtschaft, der Umweltauswirkungen und der landschaftlichen Integration. Ein rein ästhetischer Einwand der Gemeinde genügt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_429/2017 · 25.07.2018AbgewiesenDie Abwägung der Interessen bei der Anpassung eines Teilnutzungsplans für eine EMS-Erweiterung in der Nähe des geschützten Lavaux-Gebiets ist rechtmässig, wenn die planerischen Massnahmen die Schutzgüter angemessen berücksichtigen und die Volumenbegrenzungen sowie architektonischen Auflagen eine hinreichende Integration in die…GestaltungsplanAuszonungRichtplanungBGer 1C_528/2016 · 20.12.2017AbgewiesenDie Dimensionierung und Lage von Bauzonen muss den Grundsätzen des Raumplanungsrechts entsprechen, insbesondere Art. 15 LAT (15-Jahres-Bedarf) und Art. 3 LAT (Schutz von Landschaft und Natur). Die kantonale Rekursinstanz hat bei der Prüfung von Nutzungsplänen einen freien Ermessensspielraum, der auch eine Opportunitätskontrolle umfasst,…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_451/2016 · 11.01.2017AbgewiesenDie kantonalen Behörden haben bei der Festlegung des Strassentracés im Gestaltungsplan eine zulässige Interessenabwägung vorgenommen, die dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und den Zielen der Raumplanung entspricht. Eine alternative Variante begünstigt nur den Beschwerdeführer und benachteiligt andere Grundeigentümer.GestaltungsplanBGer 1C_225/2008 · 09.03.2009GutgeheissenDie Schaffung kleiner Bauzonen für die Weiler La Louère und Arpettaz ist ohne hinreichende Interessenabwägung und ohne Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses unzulässig, da sie den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung widerspricht.GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.