BGer 1C_30/2018
AbgewiesenEntscheid vom 11.05.2018
Die politische Gemeinde Neerach ist nicht beschwerdebefugt, da das Schallschutzprogramm 2015 des Flughafens Zürich keine erheblichen Auswirkungen auf ihre hoheitlichen Aufgaben oder spezifischen öffentlichen Interessen hat.
BGer 1C_30/2018 vom 11.05.2018 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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