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Art. 57 USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00765 · 07.05.2026GutgeheissenEin Meliorationsprojekt mit erheblichen Landumlegungen und Terrainveränderungen von mehr als 5 ha gilt als Gesamtmelioration nach Ziff. 80.1 lit. b Anhang UVPV und untersteht der UVP-Pflicht; die Genehmigung ohne vorgängige UVP verletzt Bundesumweltrecht. Liegt das Projekt im Nahbereich eines kantonalen Biotop-Schutzgebiets…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_30/2018 · 11.05.2018AbgewiesenDie politische Gemeinde Neerach ist nicht beschwerdebefugt, da das Schallschutzprogramm 2015 des Flughafens Zürich keine erheblichen Auswirkungen auf ihre hoheitlichen Aufgaben oder spezifischen öffentlichen Interessen hat.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.