Art. 57 USG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00765 · 07.05.2026GutgeheissenEin Meliorationsprojekt mit erheblichen Landumlegungen und Terrainveränderungen von mehr als 5 ha gilt als Gesamtmelioration nach Ziff. 80.1 lit. b Anhang UVPV und untersteht der UVP-Pflicht; die Genehmigung ohne vorgängige UVP verletzt Bundesumweltrecht. Liegt das Projekt im Nahbereich eines kantonalen Biotop-Schutzgebiets…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_30/2018 · 11.05.2018AbgewiesenDie politische Gemeinde Neerach ist nicht beschwerdebefugt, da das Schallschutzprogramm 2015 des Flughafens Zürich keine erheblichen Auswirkungen auf ihre hoheitlichen Aufgaben oder spezifischen öffentlichen Interessen hat.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.