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Art. 66 Abs. 4 BGG

15 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

47%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_397/2024 · 29.06.2026NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Zuständigkeit ist nach Art. 92 BGG nur anfechtbar, wenn er endgültig und verbindlich ist; bei Verzicht auf Beschwerde gegen einen solchen Entscheid ist die Anfechtbarkeit nach Art. 92 Abs. 2 BGG definitiv verwirkt. Art. 93 BGG ist restriktiv anzuwenden und setzt eine substantiierte Darlegung des nicht…BaubewilligungBGer 1C_551/2025 · 01.12.2025GutgeheissenDas Bundesgericht stellt eine Verletzung des Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV) fest, da das kantonale Verwaltungsgericht über fünf Jahre lang keine Entscheidung in einem komplexen, aber nicht unzumutbar verzögerten Planungsverfahren traf.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_159/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde gegen eine Planungszone als gegenstandslos geworden ab, wenn diese während des Verfahrens abläuft und keine Ausnahmegründe für ein Eintreten trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse vorliegen.PlanungszoneBGer 1C_384/2022 · 31.01.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Kantons Solothurn nicht ein, da dieser als Vorinstanz keine Beschwerdebefugnis nach Art. 89 Abs. 1 BGG hat. Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zum ISOS-Objekt Nr. 3143 Innere Klus bleibt damit massgebend.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_312/2021 · 01.06.2022AbgewiesenEine Entscheidung über den Rinvio zur Präzisierung eines unklaren Planungsvincolums ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine unnötig aufwendige Beweisaufnahme droht. Fehlt eine solche Darlegung, ist der Rekurs unzulässig.GestaltungsplanBGer 1C_674/2019 · 29.04.2020GutgeheissenDie Baubewilligung darf nicht von der Beibringung von Näherbaurechten abhängig gemacht werden, wenn historisch bestehende Servituten die bauliche Situation bereits regeln und keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse bestehen.BaubewilligungBGer 1C_177/2019 · 08.10.2019NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche (aBGF) eines Ersatzneubaus ausserhalb der Bauzone nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt und die Frage erst im Rahmen eines konkreten Baugesuchs zu prüfen ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_608/2018 · 02.05.2019GutgeheissenEigentümer angrenzender Grundstücke sind zur Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederherstellungsverfahrens nach § 51 NLG/LU legitimiert, wenn sie ein aktuelles, konkretes Interesse an der Klarstellung der Überbauungsmöglichkeiten im Grenzbereich haben.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_458/2018 · 19.09.2018NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht in einer Angelegenheit des Bauens ausserhalb der Bauzone wird wegen Verspätung nicht behandelt, wenn sie nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG eingereicht wird, wobei der Fristenstillstand nach Art. 46 Abs. 1 BGG während der Gerichtsferien (15. Juli bis 15. August) zu…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_30/2018 · 11.05.2018AbgewiesenDie politische Gemeinde Neerach ist nicht beschwerdebefugt, da das Schallschutzprogramm 2015 des Flughafens Zürich keine erheblichen Auswirkungen auf ihre hoheitlichen Aufgaben oder spezifischen öffentlichen Interessen hat.BaubewilligungBGer 1C_178/2014 · 02.05.2016GutgeheissenEine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG ist zu bejahen, wenn die bestehende Strasseninfrastruktur den durch das Bauvorhaben verursachten Mehrverkehr ohne übermässige Staus oder Verkehrsgefährdungen aufnehmen kann. Die Beurteilung hat sich auf die konkrete Verkehrssituation im Beurteilungszeitpunkt zu stützen; künftige…BaubewilligungBGer 1C_254/2015 · 05.02.2016Teilweise gutgeheissenEine Erläuterung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils nach Art. 334 ZPO ist nur zulässig, wenn das Dispositiv unklar, widersprüchlich, unvollständig oder mit der Begründung im Widerspruch steht. Eine nachträgliche inhaltliche Korrektur eines formell rechtskräftigen Entscheids ist unzulässig.GestaltungsplanBGer 1C_471/2015 · 07.01.2016AbgewiesenDie Vorinstanz hat das kommunale Bau- und Zonenreglement (BZR) der Stadt Luzern richtig angewandt, indem sie die Abbruchbewilligung in der Ortsbildschutzzone B ausschliesslich nach Art. 17 Abs. 2 BZR prüfte und nicht nach der allgemeinen Ausnahmeregelung von Art. 15 Abs. 5 BZR. Eine Verletzung der Gemeindeautonomie liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_159/2014 · 10.10.2014GutgeheissenDie verwaltungsinternen Amtsberichte der Fachstellen, die als Entscheidgrundlagen in den Projektgenehmigungsentscheid einfliessen, unterliegen dem Akteneinsichtsrecht der Parteien. Ihre Nichtoffenlegung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Rückweisung führt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_58/2010 · 22.12.2010Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt im Wesentlichen die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Kompensation verloren gegangener Kapazitäten durch deutsche DVO-Beschränkungen ist zulässig, zusätzliche Kapazitäten ohne SIL-Objektblatt jedoch nicht. Lärmimmissionen sind durch passive Schallschutzmassnahmen und lenkungswirksame…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.