Art. 89 BGG
24 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_81/2025 · 09.04.2025AbgewiesenWer eine Entscheidung anfechten will, muss ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung nachweisen; hypothetische künftige Beeinträchtigungen und Annahmen über eine noch nicht abgeschlossene Nutzungsplanung genügen nicht, um die Beschwerdebefugnis zu begründen. Willkürrügen müssen zudem klar und präzise begründet werden.EnteignungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_150/2023 · 26.07.2023NichteintretenEine kantonale Naturschutzorganisation ohne Beschwerderecht nach Art. 89 Abs. 2 BGG und ohne Eintrag in der VBO kann sich nicht auf die «Star»-Praxis berufen, wenn ihre Rüge im Ergebnis auf eine materielle Überprüfung des angefochtenen Entscheids abzielt; das Bundesgericht tritt in diesem Fall nicht auf die Beschwerde ein.BaubewilligungBGer 1C_398/2021 · 08.11.2022GutgeheissenEin Arealplan, der massiv von der Grundordnung abweicht und diese ihres Sinngehalts entleert, verletzt die Planungspflicht nach Art. 2 Abs. 1 RPG, insbesondere wenn er demokratisch weniger stark abgestützt ist als die Grundordnung.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_675/2021 · 05.10.2022NichteintretenDie Beschwerdeführerin ist nicht beschwerdeberechtigt, da sie nicht Verfügungsadressatin ist und kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Bauabschlags hat. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2022/56 · 03.10.2022NichteintretenDie politische Gemeinde ist mangels Beschwerdebefugnis nicht berechtigt, gegen einen Entscheid zu rekurrieren, der sie zur Verfahrenskoordination mit kantonalen Stellen verpflichtet, wenn sie nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen oder in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betroffen ist.BaubewilligungBGer 1C_283/2021 · 21.07.2022AbgewiesenDie Beschwerdeführerinnen haben keine Beschwerdelegitimation nach Art. 89 BGG, da die Erteilung einer Baubewilligung innerhalb der Bauzone keine Bundesaufgabe darstellt und die Beschwerdeführerinnen nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_305/2022 · 27.06.2022AbgewiesenEin Gemeinde kann gegen die Genehmigung eines interkommunalen Nutzungsplans nur dann Beschwerde führen, wenn sie die Verletzung ihrer verfassungsmässigen Autonomie geltend macht. Die blosse Berufung auf kantonale Legitimationsnormen oder die Rüge der finanziellen Nachhaltigkeit ohne hinreichende Begründung genügt nicht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_474/2021 · 02.06.2022GutgeheissenDie Bewilligung eines Forstwerkhofs und die Umnutzung von Betriebsgebäuden zu stillen Lagern ausserhalb der Bauzone erfordert eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG, die nur erteilt werden darf, wenn keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen. Eine blosse Nutzung als Lager für gewerblich genutzte…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_231/2021 · 18.05.2022AbgewiesenEin Gemeinderatsbeschluss, ein provisorisches Durchgangsplatz-Projekt nicht weiterzuverfolgen, stellt keinen anfechtbaren Hoheitsakt im Sinne der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) dar, da er bloss den politischen Willen des Gemeinderats zum Ausdruck bringt und nicht in eine schutzwürdige Rechtsposition einer Grosszahl der Mitglieder der…RichtplanungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_129/2021 · 09.02.2022AbgewiesenDie hoheitliche Einrichtung einer Dienstbarkeit zur Mitbenützung eines privaten Erschliessungstunnels im Rahmen eines Quartierplans ist mit Bundesrecht vereinbar, wenn sie der hinreichenden Erschliessung eingezonten Baulands dient und verhältnismässig ist.GestaltungsplanEinzonungBGer 1C_288/2021 · 04.02.2022NichteintretenDie Beschwerde ist unzulässig, da die Beschwerdeführerin nicht materiell beschwert ist und kein irreversibler Nachteil droht. Rückweisungsentscheide sind grundsätzlich Zwischenentscheide und nur unter engen Voraussetzungen anfechtbar.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauGestaltungsplanBGer 1C_654/2020 · 27.12.2021AbgewiesenDie Ersatzabgabe für nicht erstellte Autoabstellplätze ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, das Äquivalenzprinzip wahrt und verhältnismässig ist. Die kantonale und kommunale Regelung im Kanton Solothurn genügt diesen Anforderungen.BaubewilligungVGer GR R 2018 102 · 13.04.2021RückweisungDie Erteilung einer Baubewilligung für einen Ersatzneubau in einer historischen Dorfkernzone setzt eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung mit der architektonischen Qualität und der ortstypischen Verankerung des Projekts voraus; blosse allgemeine Aussagen ohne sachliche Begründung genügen nicht. Eine Baubewilligung, welche die…BaubewilligungGestaltungsplanVGer GR R 2019 27 · 25.08.2020AbgewiesenDie Jahresfrist für den Baubeginn (aArt. 91 Abs. 2 KRG) wird durch kommunale Wintersperrfristen und ausstehende Auflagen gehemmt, sodass ein Fristverlängerungsgesuch dreizehn Monate nach Baubewilligung rechtzeitig sein kann. Eine direkte Nachbarin ist gegen den Fristverlängerungsentscheid beschwerdelegitimiert, auch wenn sie gegen das…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_89/2019 · 19.05.2020AbgewiesenDie Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass die Klostermauer und das Ökonomiegebäude nicht unter Denkmalschutz stehen, und die Eingliederung des geplanten Neubaus in das geschützte Ortsbild sowie die Ausnahmebewilligung für den Abbruch des Ökonomiegebäudes bejaht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer GR R 2019 36 · 04.05.2020AbgewiesenIm Beschwerdeverfahren gegen eine Fristansetzung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bilden nur diese Fristansetzung und die Androhung der Ersatzvornahme den Streitgegenstand; Einwände gegen die Rechtmässigkeit früher in Rechtskraft erwachsener Bewilligungs- und Wiederherstellungsentscheide sind unzulässig.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_419/2018 · 21.05.2019GutgeheissenWird ein von der Stimmbevölkerung beschlossenes Bauprojekt nachträglich so wesentlich geändert, dass die neue Gegenfinanzierung (Wohn- und Gewerbebauten statt Mantelnutzung) das Vorhaben substanziell verändert, ist der ursprüngliche Kredit nicht mehr als vom Volkswillen gedeckt zu betrachten. Es bedarf in diesem Fall eines neuen…BaubewilligungBGer 1C_509/2018 · 04.03.2019AbgewiesenDie Eintragung eines Objekts im Denkmalverzeichnis kann einen hinreichenden Schutz bieten, sodass eine zusätzliche Zuweisung zu einer Stadt- und Dorfbild-Schutzzone nicht sachlich gerechtfertigt ist. Eine Schutzzone eignet sich primär für parzellenübergreifende Gebiete, nicht für Einzelobjekte.OrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_611/2017 · 13.11.2018GutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt die Rekurslegitimation von Nachbarn gegen eine Wiederherstellungsverfügung in der Landwirtschaftszone, wenn diese durch Lärmimmissionen und andere Beeinträchtigungen besonders betroffen sind. Es verlangt eine globale Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG, die auch Lärmschutzbelange (LPE, OPB) einbezieht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_107/2018 · 30.08.2018AbgewiesenDie Einsprache- und Beschwerdelegitimation von Privatpersonen und Nachbargemeinden gegen eine Baubewilligung für ein Bundesasylzentrum ist zu verneinen, wenn keine spezifische Betroffenheit durch Immissionen oder hoheitliche Interessen nachweisbar ist.BaubewilligungBGer 1C_30/2018 · 11.05.2018AbgewiesenDie politische Gemeinde Neerach ist nicht beschwerdebefugt, da das Schallschutzprogramm 2015 des Flughafens Zürich keine erheblichen Auswirkungen auf ihre hoheitlichen Aufgaben oder spezifischen öffentlichen Interessen hat.BaubewilligungBGer 1C_203/2016 · 19.08.2016AbgewiesenDie Legitimation zur Beschwerde gegen ein Bauvorhaben setzt eine spezifische Beziehungsnähe und einen praktischen Nutzen voraus; bei grösseren Entfernungen muss die Betroffenheit konkret glaubhaft gemacht werden.BaubewilligungBGer 1C_178/2015 · 11.05.2016AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für die Umnutzung eines zonenfremden Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleibt und die Interessenabwägung keine überwiegenden Gegeninteressen ergibt.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_336/2015 · 19.01.2016AbgewiesenEine Umnutzung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a RPG ist unzulässig, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt, selbst wenn diese nur geringfügig sind.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.