Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 37a LSV

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_526/2023 · 25.03.2025AbgewiesenBei einer rechtskräftig bewilligten Abfallsammelstelle setzt deren Schliessung oder Redimensionierung eine umfassende Interessenabwägung voraus, wobei die getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen als verhältnismässig erachtet wurden und die Planungswerte eingehalten wurden.BGer 1C_493/2022 · 19.09.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.Umnutzung / ZweckänderungBGer 1C_574/2020 · 09.03.2023GutgeheissenEine erhebliche Änderung der Verhältnisse seit dem ursprünglichen Entscheid (u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Lärmwirkungen, veränderte Belagseigenschaften und Rechtsprechung zu Tempolimits) begründet einen bundesrechtlichen Anspruch auf Wiedererwägung. Die Interessenabwägung zwischen richtiger Rechtsanwendung und…BGer 1C_63/2019 · 29.01.2020Teilweise gutgeheissenEine rechtskräftige Baubewilligung für eine Wärmepumpenanlage kann bei Vorliegen neuer, wesentlicher Erkenntnisse (z. B. Lärmmessungen) und einem Dauersachverhalt (Betrieb der Anlage) nachträglich angepasst werden, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Planungswerte (Art. 36, 37a LSV).BaubewilligungBGer 1C_30/2018 · 11.05.2018AbgewiesenDie politische Gemeinde Neerach ist nicht beschwerdebefugt, da das Schallschutzprogramm 2015 des Flughafens Zürich keine erheblichen Auswirkungen auf ihre hoheitlichen Aufgaben oder spezifischen öffentlichen Interessen hat.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.