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Art. 3 NHG

29 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2024 46 · 16.12.2025AbgewiesenEine Mobilfunkantenne ist kein Gebäude im Sinne des Baurechts und muss daher keinen Grenzabstand einhalten; innerhalb der Bauzone ist für ihre Errichtung von Bundesrechts wegen weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung erforderlich. Eine in ausreichendem Abstand zum BLN-Gebiet geplante Mobilfunkanlage beeinträchtigt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_502/2024 · 15.12.2025AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt relative Standortgebundenheit und eine umfassende Interessenabwägung voraus. Die Vorinstanz bejahte beides zu Recht, da der Standort funktechnisch notwendig und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch Auflagen minimiert wurden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_624/2024 · 10.12.2025GutgeheissenDie kantonale Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie ihren Entscheid auf unbelegte Auskünfte und nicht rechtsgültige planerische Grundlagen abstützte. Zudem wurden die bundesrechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung nicht hinreichend geprüft.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_129/2024 · 08.12.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an unvollständiger Sachverhaltsabklärung zur Gewässereigenschaft einer eingedolten Rohrleitung. Die Mobilfunkanlage ist im übergangsrechtlichen Gewässerraum nicht standortgebunden und damit unzulässig, sofern die Rohrleitung als Gewässer zu qualifizieren ist.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00340 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist daher zwingend beizuziehen, bevor eine mögliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts verneint werden darf. Die Entscheidbehörde darf diese…BaubewilligungVGer BE 100 2022 216 · 04.06.2024AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24 RPG standortgebunden und bewilligungsfähig, wenn sie eine Deckungslücke in einem Gemeindegebiet ohne Bauzonen jedenfalls zu wesentlichen Teilen beheben kann und dem Orts-/Landschaftsbild keine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt. Die Unterschreitung des gesetzlichen…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_317/2022 · 15.03.2024Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss bei standortgebundenen Vorhaben mit Auswirkungen auf nationale Schutzobjekte (hier: Amphibienlaichgebiet SG21) bestmögliche Schutzmassnahmen vorsehen; Ersatzmassnahmen sind nur zulässig, wenn sie die Beeinträchtigung kompensieren und das Schutzziel nicht unterschritten wird.VGer BE 100 2020 96 · 31.08.2023RückweisungSoll eine Mobilfunkanlage auf einem inventarisierten Baudenkmal errichtet werden, ist vor der Interessenabwägung zwingend zu prüfen, ob taugliche Alternativstandorte bestehen, die mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz besser vereinbar sind (Art. 3 Abs. 1 NHG, Art. 10a ff. BauG); fehlen entsprechende Abklärungen, ist die Sache an die…BaubewilligungBGer 1C_567/2020 · 01.05.2023GutgeheissenDie unterlassene umfassende Variantenprüfung (Pendelbahn, 3S-Bahn) bei der Interessenabwägung für eine Seilbahnkonzession stellt eine Rechtsverletzung dar, da die Alternativen ernsthaft in Betracht fallen und insbesondere den Wald- und Gewässerschutz schonen könnten.Bauen ausserhalb BauzoneVGer GR R 2021 120 · 28.11.2022AbgewiesenIst für einen Stallneubau in der Landwirtschaftszone, der von einer kommunalen Landschaftsschutzzone überlagert wird, kein zumutbarer Alternativstandort ausserhalb dieser Zone verfügbar, bleibt das Schonungsgebot nach Art. 3 KNHG gewahrt und die Baubewilligung ist rechtmässig. Der Beizug der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer BE 100 2021 60 · 28.10.2022AbgewiesenEinem im IVS verzeichneten historischen Verkehrsweg von lokaler Bedeutung mit traditioneller Substanz (Schotterbelag) kommt nach Art. 3 NHG und Art. 9a BauG BE ein erhebliches Schutzinteresse zu; die vollflächige Asphaltierung eines solchen Weges in der Landwirtschaftszone kann weder als zonenkonformes Vorhaben nach Art. 16a RPG noch…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer ZG V 2021 58 · 12.09.2022AbgewiesenDas ISOS gilt nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben unmittelbar (Art. 2 und 3 NHG); bei kantonalen und kommunalen Aufgaben wie der Baubewilligungserteilung wird der Ortsbildschutz durch kantonales und kommunales Recht gewährleistet. Hat eine Gemeinde das ISOS durch den Erlass einer Ortsbildschutzzone, Inventarisierungen und ein…BaubewilligungBGer 1C_153/2021 · 12.04.2022AbgewiesenDie Festlegung eines öffentlichen Fusswegs im Nutzungsplan und die damit verbundene Rodungsbewilligung sind rechtmässig, wenn das raumplanerische Interesse am Fussweg die widerstreitenden Interessen am Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie private Eigentümerinteressen überwiegt und die Standortgebundenheit nach Art. 5 Abs. 2 WaG…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2021/34 · 17.03.2022AbgewiesenDas ISOS ist bei kantonalen und kommunalen Aufgaben nicht direkt anwendbar, sondern findet mittelbar über die Nutzungsplanung und Interessenabwägung Berücksichtigung. Eine Bewilligung nach Art. 28bis GSchVG stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn sie dem Gewässerschutz dient.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2020 353 · 08.12.2021AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie eine Versorgungslücke im Nichtbaugebiet schliesst und funktechnisch nachgewiesen ist, dass kein geeigneter Alternativstandort innerhalb der Bauzone besteht. Die Ausnahmebewilligung ist zu erteilen, sofern keine überwiegenden…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0106-0111/2021 · 16.07.2021Teilweise gutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar, was die direkte Anwendbarkeit des ISOS und die Pflicht zur spezifischen Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG sowie zur Einholung eines Gutachtens gemäss Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/176 · 01.07.2021AbgewiesenEin Abbruch und Wiederaufbau eines bestimmungsgemäss nutzbaren Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist nach Art. 24c RPG zulässig, wenn die Identität und Wesensgleichheit gewahrt bleiben und keine wichtigen Anliegen der Raumplanung entgegenstehen. Denkmalrechtliche Schutzinteressen können einem Abbruch nur entgegenstehen, wenn das Objekt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_530/2018 · 17.10.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…RichtplanungBGer 1C_152/2017 · 28.08.2018AbgewiesenDie Plangenehmigung für eine Bahnfunkanlage (GSM-R) beim Bahnhof Tägerwilen-Gottlieben ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung zwischen bahnbetrieblichen Belangen und Schutzgütern (ISOS, BLN, Ortsbild) korrekt durchgeführt wurde und die Anlage die NISV-Vorgaben einhält.BaubewilligungBGer 1C_23/2017 · 03.10.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 3 NHG und Art. 3 RPG rechtfertigt die kantonale Überbauungsordnung für eine Aushubdeponie, da die landschaftlichen Beeinträchtigungen durch Gestaltungsauflagen minimiert werden und der Standort aufgrund regionaler Bedarfsplanung sowie fehlender Alternativen standortgebunden ist.RichtplanungBaubewilligungVGer AG WBE.2015.179 · 14.06.2016GutgeheissenAuch bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben (Baubewilligung) sind die Schutzanliegen eines ISOS-Gebiets von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen; die blosse Einhaltung der quantitativen Grundmasse entbindet nicht von dieser Abwägungspflicht. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des national…BaubewilligungBGer 1C_648/2013 · 04.02.2014Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine vertiefte Prüfung alternativer Linienführungen, da die gewählte Variante (Bogenbrücke über bewohntem Gebiet) zwar technische und gestalterische Vorteile bietet, aber erhebliche Nachteile für Anwohner, Landschaftsschutz und Geologie mit sich bringt.BGer 1C_398/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und wirtschaftlichen Aspekten fällt zugunsten der Freileitung aus, da der landschaftliche Mehrwert der Teilverkabelung im Bereich der Überdeckung Rüteli angesichts der Vorbelastungen und der beachtlichen Mehrkosten als ungenügend erachtet wird.BVGer A-1112/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 3 NHG fällt zugunsten des Baus einer neuen Kabinenbahn aus, da die Sicherheits- und Zweckmässigkeitsinteressen sowie die touristische Erschliessung des Weissensteins die Erhaltung der historischen Sesselbahn als technisches Denkmal überwiegen.BGer 1C_129/2012 · 12.11.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung von Verkabelungsvarianten in allen Landschaftsschutzgebieten (eidgenössisch, kantonal, kommunal) sowie bei ISOS-geschützten Weilern. Ein Sachplanverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Abklärungen im Plangenehmigungsverfahren sachplanäquivalent erfolgen.BGer 1C_398/2010 · 05.04.2011GutgeheissenBei der Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und energiewirtschaftlichen Belangen kann eine Teilverkabelung von Hochspannungsleitungen auch in Gebieten mittlerer Schutzwürdigkeit überwiegen, wenn technische Fortschritte die Kosten- und Betriebsnachteile der Verkabelung deutlich reduzieren und zusätzliche ökologische Vorteile…BGer 1A.84/2001 · 12.03.2002AbgewiesenBei einer Hochspannungsleitung in einer besonders schutzwürdigen Landschaft (Art. 3 NHG) kann die Verkabelung auch ohne Betroffenheit eines Objekts nach Art. 6 NHG angeordnet werden, wenn die Interessen des Landschafts- und Vogelschutzes diejenigen der kostengünstigen und sicheren Energieversorgung überwiegen.BGer BGE 124 II 146 · 13.03.1998AbgewiesenDie Plangenehmigungsbehörde hat die Interessenabwägung korrekt vorgenommen, indem sie die relevanten Belange (Landschafts-, Gewässer-, Lärm- und Wildschutz, Landwirtschaft, finanzielle Rahmenbedingungen) ermittelte, gewichtete und eine optimierte Linienführung mit Tunnelverlängerungen verfügten. Absolute Schranken wie BLN oder ISOS…BGer BGE 115 IB 311 · 18.01.1989AbgewiesenDas überwiegende öffentliche Interesse an der Versorgungssicherheit und dem Anschluss an das europäische Verbundnetz überwiegt das hohe Interesse am Schutz der Landschaft von nationaler Bedeutung (Piz Arina). Eine Verkabelung scheidet aufgrund technischer Inkonvenienzen und unverhältnismässiger Risiken aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.