Art. 6 NHG
41 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
29%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00362 · 09.04.2026RückweisungBefinden sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite kommunal inventarisierte Schutzobjekte mit eindeutigem Sichtbezug zum geplanten Neubau, ist das Vorhaben nach den erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG (gute Gestaltung) zu prüfen – eine Strassengrenze schliesst den denkmalpflegerisch bedeutsamen Nahbereich nicht…BaubewilligungBGer 1C_235/2024 · 13.03.2026AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 152 II 276 · 01.01.2026AbgewiesenBei der Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern von Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung innerhalb der Bauzone nach Art. 18a Abs. 3 RPG liegt eine Bundesaufgabe vor, die eine Anhörung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG erfordert.BaubewilligungVGer ZG V 2024 46 · 16.12.2025AbgewiesenEine Mobilfunkantenne ist kein Gebäude im Sinne des Baurechts und muss daher keinen Grenzabstand einhalten; innerhalb der Bauzone ist für ihre Errichtung von Bundesrechts wegen weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung erforderlich. Eine in ausreichendem Abstand zum BLN-Gebiet geplante Mobilfunkanlage beeinträchtigt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_107/2025 · 06.10.2025AbgewiesenDie Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00405 · 02.10.2025RückweisungDie Errichtung von Zivilschutzbauten (Schutzraumpflicht gemäss BZG) stellt eine Bundesaufgabe dar; liegt das Bauvorhaben in einem ISOS-Gebiet, muss die kantonale Fachstelle (ARE) beibehalten werden, um zu prüfen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist. Das Unterlassen dieses Einbezugs verletzt Art. 7 NHG.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00496 · 14.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde verfügt bei der Bestimmung der einzureichenden Baugesuchsunterlagen über einen Ermessensspielraum, der von den Rechtsmittelbehörden zu respektieren ist; es genügt, wenn eine Abschirmung auf den Plänen ausgewiesen ist, ohne nähere Spezifikation. Eine Begutachtung durch die ENHK oder EKD ist nur erforderlich,…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00449 · 03.07.2025GutgeheissenDas Baurekursgericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die Beurteilung der kantonalen Fachstelle zum Verzicht auf ein ENHK-Gutachten lediglich wiedergibt, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Bei einer Baubewilligung mit Bundesaufgabe im ISOS-Perimeter ist die inhaltliche Prüfung, ob eine erhebliche…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2024/94 · 03.04.2025GutgeheissenBei Nutzungsplanungen in schützenswerten Ortsbildern von nationaler Bedeutung (ISOS) ist die Denkmalpflege frühzeitig beizuziehen, und die ISOS-Erhaltungsziele müssen in die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ernsthaft einbezogen werden. Eine fehlende Beiziehung der Denkmalpflege führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur…GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2024.00110 · 16.01.2025AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Solaranlage auf einem Kulturdenkmal (ISOS-A-Gebiet) gemäss Art. 18a Abs. 3 RPG stellt unabhängig davon, ob das Vorhaben inner- oder ausserhalb der Bauzone liegt, eine Bundesaufgabe dar, weshalb zwingend die kantonale Fachstelle zu befragen ist, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2023.405 · 14.01.2025AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung der kommunalen Nutzungsplanung auf Vereinbarkeit mit dem ISOS ist unzulässig, wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse seit Planerlass nicht erheblich genug verändert haben, um das Interesse an einer Überprüfung über die Rechtssicherheit und Planbeständigkeit zu stellen. Ein…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer TG VG.2024.161 · 26.11.2024GutgeheissenEine kantonale Natur- und Heimatschutzorganisation hat in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren keine Rekurslegitimation nach § 24 TG NHG, wenn auf dem Baugrundstück kein Schutzobjekt liegt, die Regelbauweise eingehalten wird und das ISOS unmittelbar nur bei Nutzungsplanungen, nicht aber bei Baubewilligungsverfahren ohne…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer AG WBE.2023.287 · 08.10.2024Teilweise gutgeheissenBeim Projekt zur Optimierung eines ISOS-geschützten Wasserkraftwerks ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 NHG zwingend erforderlich; eine Konzessionsanpassung und Projektgenehmigung ohne vollständige Abwägung der Schutzanliegen gegen das Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien verletzt Bundesrecht. Das…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2023.00471 · 27.06.2024Teilweise gutgeheissenDie Pflicht zur Einholung eines ENHK-Gutachtens nach Art. 7 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 23 Abs. 4 NHV ist bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe zwingend, sobald eine erhebliche Beeinträchtigung eines BLN-Objekts nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann; die Bewilligung einer zonenkonformen landwirtschaftlichen Baute nach Art. 16a RPG…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0012/2024 · 25.01.2024RückweisungDie Bewilligung einer Solaranlage im ISOS-Erhaltungsgebiet A stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 NHG dar, weil Art. 18a Abs. 3 RPG direkt anwendbar ist und den nötigen Bezug zum Natur-, Landschafts- und Heimatschutz aufweist; dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Bauvorhaben innerhalb oder ausserhalb der Bauzone befindet.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKGer LU 7H 22 139 · 06.10.2023AbgewiesenDie Bewilligung für ein Mehrfamilienhaus in lärmbelastetem Gebiet nach Art. 31 LSV stellt keine Bundesaufgabe nach Art. 2 Abs. 1 NHG dar, da die Lärmschutznorm nicht den Schutz von Natur und Landschaft bezweckt. Bundesinventare wie das ISOS entfalten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben nur mittelbare Wirkung und sind primär auf dem…BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_48/2022 · 29.03.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_153/2021 · 12.04.2022AbgewiesenDie Festlegung eines öffentlichen Fusswegs im Nutzungsplan und die damit verbundene Rodungsbewilligung sind rechtmässig, wenn das raumplanerische Interesse am Fussweg die widerstreitenden Interessen am Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie private Eigentümerinteressen überwiegt und die Standortgebundenheit nach Art. 5 Abs. 2 WaG…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_186/2021 · 28.02.2022AbgewiesenEin auf fünf Jahre befristetes Wisent-Forschungsprojekt ausserhalb der Bauzone in einem BLN-Gebiet kann als standortgebundenes Vorhaben mit raumplanungsrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 24 RPG) und waldrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 16 Abs. 2 WaG) bewilligt werden, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse (Arterhaltung,…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_86/2020 · 22.04.2021Teilweise gutgeheissenDie Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.EinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_53/2019 · 03.06.2020AbgewiesenEin Bebauungsplan muss die wesentlichen Planelemente festlegen, darf aber einen stufengerechten Detaillierungsgrad aufweisen und gewisse Spielräume für das Baubewilligungsverfahren offenlassen. Die ISOS-Schutzziele sind bei kantonalen Aufgaben nur indirekt über kantonale und kommunale Vorschriften zu berücksichtigen.GestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_530/2018 · 17.10.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…RichtplanungBGer BGE 145 II 176 · 01.01.2019GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan, der auf einem konkreten Richtprojekt beruht und bauliche Möglichkeiten detailliert und verbindlich konkretisiert, hat die Wirkung einer Baubewilligung und untersteht damit den Schutzvorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG).GestaltungsplanBaubewilligungSondernutzungsplanAusnahmebewilligungBVGer A-603/2017 · 31.01.2018GutgeheissenDie Aufhebung der Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm ohne vorheriges ENHK-Gutachten und ohne umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 6 NHG verstösst gegen das Raumplanungsrecht. Eine Abwägung muss die Schutzziele der BLN-Gebiete priorisieren und betriebliche Restriktionen als Alternative prüfen.BGer 1C_357/2015 · 01.02.2017AbgewiesenBei einem Grenzfall zwischen leichtem und schwerem Eingriff in ein BLN-Objekt ist eine Interessenabwägung zulässig, sofern die Beeinträchtigung durch Monitoring und Korrekturmassnahmen ausgeglichen wird. Die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen kann dabei auch bei bescheidenem Beitrag gewichtet werden.AppGer BS VD.2015.153 · 24.10.2016AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.RichtplanungVGer BE 100 2016 189 · 01.06.2016AbgewiesenGeringfügige Eingriffe in ein BLN-Objekt bei Erfüllung einer Bundesaufgabe sind zulässig, wenn sie im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigt sind und das Schutzobjekt grösstmöglich geschont wird. Die Bestimmungen der NISV schützen Menschen, nicht Pflanzen und Tiere; mangels wissenschaftlich gesicherter Hinweise auf eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_179/2015 · 11.05.2016AbgewiesenEine Solaranlage auf einem Dach innerhalb eines im ISOS mit Erhaltungsziel A verzeichneten Weilers kann die Baubewilligung verweigert werden, wenn sie das geschützte Ortsbild aufgrund von Grösse, Farbe und Material wesentlich beeinträchtigt (Art. 18a Abs. 3 RPG i.V.m. Art. 32b lit. b RPV).BaubewilligungVGer BE 100 2014 226 · 16.03.2016AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone, die in einem ISOS-Objekt von nationaler Bedeutung nur eine leichte zusätzliche Beeinträchtigung bewirkt, ist nach Massgabe von Art. 6 NHG zulässig, wenn das Interesse an einer qualitativ guten Mobilfunkversorgung das Ortsbildschutzinteresse auch unter Berücksichtigung des Gebots…BaubewilligungBGer 1C_227/2015 · 07.01.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Heimatschutz (ISOS, kommunale Gestaltungsvorschriften) und baulicher Entwicklung in der Kernzone wurde korrekt vorgenommen; das Bauprojekt integriert ein störendes Fremdelement und hält sich an die ortstypischen Gestaltungskriterien.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_386/2012 · 03.09.2013AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Schaukäserei in einer Bauzone innerhalb eines BLN-Gebiets ist rechtmässig, wenn das Vorhaben zonenkonform ist, keine erheblichen Eingriffe in die Schutzziele des BLN-Objekts verursacht und keine obligatorische ENHK-Gutachtenpflicht nach Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.BaubewilligungBVGer A-1112/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 3 NHG fällt zugunsten des Baus einer neuen Kabinenbahn aus, da die Sicherheits- und Zweckmässigkeitsinteressen sowie die touristische Erschliessung des Weissensteins die Erhaltung der historischen Sesselbahn als technisches Denkmal überwiegen.BGer 1C_129/2012 · 12.11.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung von Verkabelungsvarianten in allen Landschaftsschutzgebieten (eidgenössisch, kantonal, kommunal) sowie bei ISOS-geschützten Weilern. Ein Sachplanverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Abklärungen im Plangenehmigungsverfahren sachplanäquivalent erfolgen.BVGer A-1187/2011 · 29.03.2012GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landesverteidigung und Natur-/Landschaftsschutz (BLN-Objekte, Jagdbanngebiet) erfordert bei Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG die Einholung eines ENHK-Gutachtens und eine vollständige Sachverhaltsermittlung. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung der Verfügung.BGer 1A.185/2006 · 05.03.2007AbgewiesenEin schwerer Eingriff in ein BLN-Gebiet ist unzulässig, wenn keine gleich- oder höherwertigen Interessen nationaler Bedeutung entgegenstehen. Die ENHK-Gutachten geniessen hohes Gewicht und konkretisieren die Schutzziele objektspezifisch.BGer 1A.104/2006 · 19.01.2007AbgewiesenDie Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.BaubewilligungBGer 1A.84/2001 · 12.03.2002AbgewiesenBei einer Hochspannungsleitung in einer besonders schutzwürdigen Landschaft (Art. 3 NHG) kann die Verkabelung auch ohne Betroffenheit eines Objekts nach Art. 6 NHG angeordnet werden, wenn die Interessen des Landschafts- und Vogelschutzes diejenigen der kostengünstigen und sicheren Energieversorgung überwiegen.BGer 1A.192/2000 · 20.02.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der baulichen Nutzung in einer rechtsgültigen Bauzone und den nachbarlichen Interessen (Aussicht, Lärm) fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Höhe reduziert und nachbarschützende Massnahmen getroffen wurden.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 125 II 591 · 05.10.1999AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Betriebssicherheit der Kraftwerkanlage, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Auenverordnung) sowie Fischereischutz führt zur Zulässigkeit der jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens unter strengen Auflagen, da diese Methode ökologisch und wirtschaftlich tragbar ist und den qualifizierten…BGer BGE 115 IB 472 · 07.12.1989AbgewiesenDie umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG und Art. 6 NHG erfordert die Berücksichtigung aller relevanten Anliegen, insbesondere des Hochwasserschutzes und des Natur- und Heimatschutzes. Bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung kann eine Beeinträchtigung von BLN-Objekten gerechtfertigt sein.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 114 IB 81 · 02.03.1988GutgeheissenBei Vorhaben, die ein BLN-geschütztes Objekt beeinträchtigen könnten, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG im Rahmen eines bundesrechtskonformen Bewilligungsverfahrens erforderlich. Ein reines kantonales wasserrechtliches Verfahren genügt nicht, wenn auch raumplanerische und naturschutzrechtliche Belange…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.