Art. 17 RPG
24 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
46%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_298/2024 · 30.01.2026Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Planbeständigkeit und die fehlende Inventarisierung des 'Hauses Kaelin' in ISOS und kantonalem Bauinventar überwiegen. Die mittelbare Berücksichtigung des ISOS und die Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz genügten.BaubewilligungVGer BE 100 2023 130 · 15.05.2025Teilweise gutgeheissenDas kantonale Recht regelt den Denkmalschutz abschliessend, weshalb die Gemeinde keine eigene Regelungskompetenz für Baudenkmäler hat und die von der Genehmigungsbehörde von Amtes wegen eingefügte Drittelsregel für Dachaufbauten bei Baudenkmälern nicht als Eingriff in die Gemeindeautonomie gilt. Hingegen verletzt dieselbe Beschränkung…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_704/2024 · 13.05.2025GutgeheissenBei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…UmzonungEnteignungBGer 1C_185/2022 · 14.02.2024AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.UmzonungAppGer BS VD.2022.180 · 29.09.2023AbgewiesenDie Aufnahme einer Liegenschaft in das Inventar der schützenswerten Bauten Basel-Stadt gemäss § 24a DSchG BS ist keine Verfügung und entfaltet keine rechtsgestaltende oder feststellende Wirkung; sie hat lediglich informativen Charakter. Die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV ist durch das Verfahren nach § 24a Abs. 3 DSchG BS (Anspruch…BGer 1C_193/2021 · 09.01.2023AbgewiesenBauliche Massnahmen und Umnutzungen in einer Uferschutzzone (Nichtbauzone) sind nur zonenkonform, wenn sie dem Schutzzweck entsprechen. Ausnahmebewilligungen nach Art. 24c RPG setzen voraus, dass die Identität der Baute gewahrt bleibt und das zulässige Mass an Erweiterungen nicht überschritten wird.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_390/2020 · 14.01.2022AbgewiesenFür den Neubau einer landwirtschaftlichen Siedlung in einer Landschaftsschutzzone sind die Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und LSV massgebend, nicht die Planungswerte. Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV ist korrekt, wenn überwiegende Interessen nicht entgegenstehen und der Standort optimal evaluiert wurde.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2021.170 · 13.12.2021AbgewiesenIn einem kantonalen Landschaftsschutzgebiet und im BLN-Perimeter geht die engere Besitzstandsgarantie des Hallwilerseeschutzdekrets (§ 12) der bundesrechtlichen erweiterten Besitzstandsgarantie (Art. 24c RPG) vor; die Wiederherstellungsanordnung für mehrere ohne Bewilligung erstellte Gartengestaltungselemente ist verhältnismässig, wenn…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_498/2020 · 03.11.2021NichteintretenEin Zwischenentscheid über eine Abbruchbewilligung für ein im Bauinventar und ISOS verzeichnetes Gebäude, der erst mit einer späteren Baubewilligung für einen Neubau wirksam wird, ist gemäss Art. 93 BGG nur beschränkt anfechtbar. Die Beschwerdeführer können sich im Baubewilligungsverfahren gegen den Abbruch wehren, auch wenn sie den…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_663/2020 · 02.11.2021GutgeheissenDie Umzonung eines Grundstücks mit einer geschützten Magerwiese von der Freihalte- in die Landwirtschaftszone ohne triftige Gründe und ohne ausreichende planungsrechtliche Schutzmassnahmen verstösst gegen kantonales Recht und ist willkürlich.UmzonungBGer 1C_416/2019 · 02.02.2021GutgeheissenEine Grünzone, deren Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist und in der Überbauungen grundsätzlich untersagt sind, ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine Nichtbauzone. Bauten ausserhalb der Bauzone bedürfen einer Ausnahmebewilligung, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung nicht erteilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 147 II 351 · 01.01.2021GutgeheissenDie Grünzone der Gemeinde Malans ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, da ihr Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist. Ein Neubau in dieser Zone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung des Bauvorhabens nicht erteilt werden kann.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKGer LU 7H 22 36/7H 22 37 · 29.11.2020AbgewiesenDie Zuweisung eines historischen Parkareals mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einer kommunalen Sonderbauzone nach Art. 18 Abs. 1 RPG ist rechtmässig, wenn die Zone trotz ihrer Bezeichnung materiell den Schutz- und Nutzungsbedürfnissen des Areals Rechnung trägt und der Schutz durch eine überlagernde Ortsbildschutzzone wirksam gesichert…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer BGE 146 II 347 · 01.01.2020GutgeheissenEin neuer Wanderweg in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung ist nur zulässig, wenn ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung vorliegt (Art. 4 Abs. 2 AuenV). Fehlt ein solches Interesse, ist der Eingriff unzulässig, selbst wenn der Weg ausserhalb des Lebensraums einer geschützten Art angelegt wird, aber erhebliche…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungRichtplanungBGer 1C_443/2018 · 03.07.2019GutgeheissenEine als Schutzzone ausgestaltete Gartenzone, die primär der Legalisierung rechtswidriger Bauten in der Nichtbauzone dient, entspricht nicht den Anforderungen von Art. 17 RPG und untergräbt die raumplanerischen Grundsätze der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie der Siedlungsentwicklung nach innen. Der Rückbau widerrechtlicher…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_444/2018 · 03.07.2019Teilweise gutgeheissenDie geplante Gartenzone als Schutzzone ist bundesrechtswidrig, da sie keine Schutzziele nach Art. 17 RPG erfüllt und die schleichende Ausdehnung der Bauzone ins Nichtbaugebiet fördert. Rechtswidrige Bauten im Nichtbaugebiet müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern keine Verhältnismäßigkeitsgründe dagegen sprechen.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionAppGer BS VD.2016.47 · 20.02.2019AbgewiesenDie Überlagerung einer in der Grünzone liegenden Privatparzelle mit einer Naturschutzzone ist verhältnismässig, wenn das betroffene Gebiet Bestandteil eines inventarisierten, zusammenhängenden Landschaftselements mit Vernetzungsfunktion ist und die Eigentümerbefugnisse durch die bestehende Grünzonenzuweisung bereits wesentlich…OrtsplanungsrevisionUmzonungRichtplanungBGer 1C_405/2016 · 30.05.2018GutgeheissenInstallationen auf Gewässern mit erheblichen räumlichen Auswirkungen erfordern eine Planungsprozedur nach Raumplanungsrecht, insbesondere wenn sie in Schutzgebieten (Art. 17 RPG) oder im Gewässerraum liegen und Konflikte mit bestehenden Nutzungen (z. B. Fischerei) oder Schutzgütern (z. B. Landschaftsbild) auslösen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_398/2015 · 09.08.2016AbgewiesenDie Nutzungsplanung muss die Schutzanliegen des ISOS berücksichtigen, wobei die konkrete Prüfung der Eingliederung eines Hochhausprojekts dem Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren vorbehalten bleibt. Die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist nur auf Willkür zu überprüfen.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_43/2015 · 06.11.2015AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Freihaltung der Gewässer und der Schonung der Landschaft überwiegt das private Interesse an einer erweiterten Bootsanbindevorrichtung. Eine massvolle Erweiterung ist nicht bewilligungsfähig, da sie den raumplanerischen Schutzvorschriften widerspricht.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_345/2014 · 17.06.2015GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24c RPG fällt zugunsten der Solaranlage aus, da die Wesensgleichheit des Bootshauses gewahrt bleibt und die Förderung erneuerbarer Energien als wichtiges öffentliches Interesse überwiegt. Gewässerschutzrechtliche Bedenken (Art. 41c GSchV) stehen nicht entgegen.BaubewilligungBGer 1C_311/2012 · 28.08.2013RückweisungDie Interessenabwägung muss die Förderung von Solaranlagen (Art. 18a RPG) auch in Schutzzonen berücksichtigen, sofern keine absoluten Schranken entgegenstehen. Eine unvollständige Sachverhaltsabklärung zu materieller Rechtmässigkeit und Gleichbehandlung erfordert Rückweisung.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_484/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Aufrechterhaltung der Schutzzone für die Parzelle Nr. 114 im Naturschutzgebiet 'Gerzensee und Umgebung' ist trotz eingetretener Veränderungen verhältnismässig, da das öffentliche Interesse am Landschaftsschutz und der Pufferfunktion der äusseren Zone überwiegt.EinzonungUmzonungBGer BGE 121 II 8 · 24.02.1995AbgewiesenKantonale Schutzmassnahmen für Objekte auf Bahngrundstücken sind zulässig, sofern sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruhen und die Bahn in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränken.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.