BGer 1C_311/2012
RückweisungEntscheid vom 28.08.2013
Die Interessenabwägung muss die Förderung von Solaranlagen (Art. 18a RPG) auch in Schutzzonen berücksichtigen, sofern keine absoluten Schranken entgegenstehen. Eine unvollständige Sachverhaltsabklärung zu materieller Rechtmässigkeit und Gleichbehandlung erfordert Rückweisung.
BGer 1C_311/2012 vom 28.08.2013 (Rückweisung)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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