Das BAFU UVP-Handbuch gliedert die Umweltverträglichkeitsprüfung in einzelne Umweltbereiche — die sogenannten Schutzgüter. Für jedes Schutzgut gibt es ein eigenes Modulblatt mit Beurteilungsmethodik, Checklisten und Quellenangaben. Die Relevanzmatrix legt fest, welche Schutzgüter im konkreten Projekt relevant sind und daher in der Hauptuntersuchung vertieft beurteilt werden müssen. Das KI-Screening-Tool bildet alle neun Schutzgüter systematisch ab und nutzt dabei automatisch abgefragte Geodaten.

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1. Luft und Klima

Luftschadstoffemissionen aus Baubetrieb, Fahrzeugen, Produktionsprozessen oder Heizanlagen können die Luftqualität in der Umgebung beeinträchtigen. Beurteilungsgrundlage sind die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1). Geprüft werden Emissionen von NO₂, PM10, PM2.5, SO₂, VOC und anderen Luftschadstoffen. Relevante Grössen sind unter anderem der Verkehr (DTV), Verbrennungsanlagen und Fugitivemissionen (Staub bei Abbruch, Erdarbeiten, Kiesabbau).

Die Beurteilung umfasst auch klimatische Auswirkungen wie Veränderungen der Windverhältnisse, Kaltluftabflüsse oder lokalklimatische Effekte durch Versiegelung. In städtischen Lagen ist die Beurteilung der thermischen Belastung (städtische Wärmeinseln) zunehmend relevant.

LRV SR 814.318.142.1 USG Art. 10 ff. Geodaten: BAFU Luftqualitätsmessungen, Kanton
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2. Lärm und Erschütterungen

Lärm gehört zu den häufigsten und am besten messbaren Auswirkungen von Bauprojekten. Die Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) definiert Belastungsgrenzwerte für verschiedene Lärmquellen (Strassen, Industrie, Gewerbeanlagen, Eisenbahnen) und legt für jede Nutzungszone eine Empfindlichkeitsstufe (ES I–IV) fest. Die Empfindlichkeitsstufen bestimmen, welche Lärmgrenzwerte massgebend sind.

Im UVP-Screening werden Emissionsquellen und vorhandene Lärmvorbelastungen erfasst. Automatisch abgefragt wird der Lärmbelastungskataster (LBK), der die aktuelle Lärmbelastung aus Strassen, Eisenbahnen und Flugzeugen für jeden Standort dokumentiert. Erschütterungen durch Bauarbeiten, Detonationen oder Bahnverkehr werden nach DIN 4150 und SIA 181 beurteilt.

LSV SR 814.41 SIA 181 Geodaten: Lärmbelastungskataster (LBK), Empfindlichkeitsstufen
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3. Boden

Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource, deren Schutz in der Bodenschutz-Verordnung (BBV, SR 814.12) geregelt ist. In der UVP werden Bodenversiegelung, Bodenverdichtung durch Baumaschinen, der Umgang mit ausgehobenem Material sowie allfällige Bodenkontaminationen beurteilt. Besondere Bedeutung haben Fruchtfolgeflächen (FFF) — die für die landwirtschaftliche Produktion wertvollsten Böden der Schweiz — die durch den Sachplan Fruchtfolgeflächen geschützt sind.

Das Tool fragt automatisch ab, ob der geplante Standort Fruchtfolgeflächen tangiert. Ebenfalls geprüft werden die Bodenart (Bodenkartierung), Humusgehalt und Standortqualität gemäss kantonalen Daten sowie allfällige Bodenverunreinigungen nach AltlV.

BBV SR 814.12 Sachplan FFF Geodaten: Fruchtfolgeflächen (swisstopo), Bodenkartierung
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4. Wasser (Oberflächen- und Grundwasser)

Der Gewässerschutz ist im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) geregelt. In der UVP werden sowohl Auswirkungen auf Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen) als auch auf das Grundwasser beurteilt. Kritisch sind insbesondere Vorhaben im Bereich von Grundwasserschutzzonen (S1, S2, S3) und Grundwasserschutzarealen.

Das Screening prüft automatisch, ob der Standort in einer Grundwasserschutzzone liegt, in der Nähe von Fliessgewässern oder Seen liegt, im Gewässerraum liegt (GSchG Art. 36a) oder ob erhebliche Einleitungen, Wasserentnahmen oder Terrainveränderungen im Einzugsgebiet geplant sind.

GSchG SR 814.20 GSchV SR 814.201 Geodaten: Grundwasserschutzzonen, Gewässerraum (BAFU/Kantone)
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5. Natur und Biodiversität

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) schützt Lebensräume von nationaler und kantonaler Bedeutung. In der UVP werden Biotope (Flachmoore, Hochmoore, Trockenwiesen, Auengebiete) nach Bundesinventaren sowie kantonale Naturschutzgebiete und ökologische Vernetzungskorridore beurteilt. Die Auswirkungen auf Flora und Fauna — insbesondere auf geschützte Arten — sind zu dokumentieren.

Das Tool fragt automatisch nationale Bundesinventare (BLN, Moore, Auen, Trockenwiesen, Smaragd) und kantonale Schutzgebiete ab. Zusätzlich werden Wildtierkorridore, ökologische Ausgleichsflächen und allfällige Konflikte mit dem Artenschutz geprüft.

NHG SR 451 BLN, Moorschutz Geodaten: Biotopinventare Bund/Kanton, Bundesinventare (BAFU)
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6. Wald und Waldabstand

Das Bundesgesetz über den Wald (WaG, SR 921.0) schützt Wald und Waldgrenzen. Rodungen sind nur in Ausnahmefällen und mit entsprechender Bewilligung möglich und müssen durch gleichwertige Ersatzaufforstungen kompensiert werden. Auch der Waldabstand — kantonale Vorschriften definieren den Mindestabstand von Bauten zum Wald (in der Regel 30 m) — ist UVP-relevant, wenn Vorhaben in Waldnähe geplant sind.

Das Screening prüft automatisch, ob der Projektstandort im Wald liegt, an Wald angrenzt oder den kantonalen Waldabstand tangiert. Waldgrenzen werden aus den kantonalen Geodaten (amtliche Waldgrenzkartierung) abgefragt.

WaG SR 921.0 kant. Waldabstand Geodaten: Waldgrenzen (kant. Geodaten, swisstopo)
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7. Naturgefahren

Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag, Lawinen oder Erdbeben können durch ein Vorhaben erheblich beeinflusst werden — entweder weil das Vorhaben in einem Gefahrenbereich liegt (Eigenrisiko) oder weil es die Gefahrensituation für Dritte verändert (Fremdrisiko). Die Beurteilung stützt sich auf die kantonalen Gefahrenkarten, die jede Gemeinde im Zuge des Gefahrenmanagements erstellen muss.

Das Screening fragt automatisch die kantonalen Gefahrenkarten ab und identifiziert, ob der Standort in einer Roten, Blauen oder Gelben Gefahrenzone liegt. Ebenfalls geprüft werden Überschwemmungsgebiete, Murganggefährdung sowie das Erdbebengefährdungszonierung der Schweiz (SIA 261).

Kant. Gefahrenkarten SIA 261 Geodaten: Gefahrenkarten Bund/Kanton, Hochwasserkarten
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8. Altlasten und belastete Standorte

Die Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) regelt die Erfassung, Untersuchung und Sanierung belasteter Standorte. Jeder Kanton führt einen Kataster der belasteten Standorte (KbS), in dem Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte und Unfallstandorte erfasst sind. Vorhaben auf oder in der Nähe belasteter Standorte müssen die Auswirkungen auf die Sanierbarkeit, Mobilisierung von Schadstoffen sowie Umgang mit belastetem Aushub beurteilen.

Das Tool prüft automatisch, ob der Projektstandort im kantonalen Altlastenkataster eingetragen ist oder sich in unmittelbarer Nähe von belasteten Standorten befindet. Besonders relevant ist dies bei der Planung von Kiesgruben, Deponien und Industriegebieten.

AltlV SR 814.680 USG Art. 32c Geodaten: Kataster belasteter Standorte (KbS) Kanton
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9. Klima (Treibhausgase)

Mit dem revidierten CO₂-Gesetz und dem Klimaschutz-Gesetz (KlG) hat die Klimabeurteilung in der Schweizer UVP an Bedeutung gewonnen. Die Beurteilung umfasst die Treibhausgasemissionen (THG) des Vorhabens in den Phasen Erstellung, Betrieb und Rückbau. Beurteilt werden CO₂-Äquivalente aus Materialverbrauch (graue Energie), Betriebsenergie und Mobilität.

Obwohl Klima im BAFU UVP-Handbuch noch nicht als eigenständiges Modulblatt verankert ist, empfiehlt das BAFU bereits heute, Klimaauswirkungen als Teil des Schutzguts Luft oder als separaten Abschnitt zu behandeln. Das Screening-Tool berücksichtigt THG-Emissionen und prüft, ob das Vorhaben gegen kantonale oder kommunale Klimaziele verstösst.

KlG 2023 CO₂-Gesetz SR 641.71 Daten: Emissionsfaktoren BAFU, Energiebilanz

Automatische Geodaten-Integration im Screening

Das UVP-Screening-Tool fragt für jeden Standort automatisch folgende Geodaten ab, ohne dass manuelle Recherche in verschiedenen Geoportalen nötig ist:

  • Grundwasserschutzzonen (BAFU / Kantone)
  • Gewässerraum nach GSchG
  • Fruchtfolgeflächen (swisstopo)
  • Waldgrenzen (kantonale Geodaten)
  • Naturgefahrenkarten (Kanton)
  • Kataster belasteter Standorte (KbS)
  • Biotopinventare Bund und Kanton
  • Lärmbelastungskataster (LBK)
  • Empfindlichkeitsstufen Lärm
  • Nutzungszonen (kommunaler Zonenplan)
UVP-Verfahren verstehen → UVP-Pflicht prüfen

Alle 9 Schutzgüter automatisch bewertet

Das KI-Screening-Tool erstellt für alle neun Schutzgüter eine vollständige Relevanzmatrix mit Begründungen und Geodaten-Auswertung.

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