Startseite
Startseite
← Urteilssuche

VGer AG WBE.2026.179

Nichteintreten

Entscheid vom 21.07.2026 · Kanton AG

Wird der Kostenvorschuss für ein verwaltungsgerichtliches Beschwerdeverfahren nicht rechtzeitig bezahlt und vermag die Beschwerdeführerin den Beweis der rechtzeitigen Valutabelastung nicht zu erbringen, tritt das Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Anforderung eines Zahlungsbelegs mit Valutadatum stellt keinen überspitzten…

VGer AG WBE.2026.179 vom 21.07.2026 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_527/2025 · 17.09.2026 · AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rec…BGer 1C_250/2026 · 14.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum.…VGer AG WBE.2025.306 · 14.09.2026 · AbgewiesenBaubewilligungsbehörden beurteilen ausschliesslich öffentlich-rechtliche Vorschriften; privatrechtliche Einwände wie fehlende Zustimmung der Grundeigentümerin zur Erstellung einer …VGer BE 100 2025 52 · 10.09.2026 · AbgewiesenWird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nac…VGer BE 100 2025 83 · 10.09.2026 · GutgeheissenBeim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beur…VGer BE 100 2023 330 · 04.09.2026 · AbgewiesenBauten und Anlagen in einer bundesrechtlich geschützten Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 23d NHG) sind nur zulässig, wenn sie als blosser Unterhalt oder Erneuerung rechtmäss…
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Baubewilligung · 3302 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.