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§ 30 Abs. 2 VRPG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2026.178 · 21.07.2026NichteintretenDie strikte Einhaltung von Zahlungsfristen für Kostenvorschüsse stellt keinen überspitzten Formalismus im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BV dar; massgeblich ist der Valutatag der Belastung auf dem Bankkonto der zahlungspflichtigen Partei, und den Beweis für die Rechtzeitigkeit hat diese Partei zu erbringen. Bei Versäumnis dieser Frist und…BaubewilligungVGer AG WBE.2026.179 · 21.07.2026NichteintretenWird der Kostenvorschuss für ein verwaltungsgerichtliches Beschwerdeverfahren nicht rechtzeitig bezahlt und vermag die Beschwerdeführerin den Beweis der rechtzeitigen Valutabelastung nicht zu erbringen, tritt das Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Anforderung eines Zahlungsbelegs mit Valutadatum stellt keinen überspitzten…BaubewilligungVGer AG WBE.2023.11 · 21.02.2023NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführenden den gerichtlich angesetzten Kostenvorschuss auch nach Nachfristansetzung nicht bezahlen (§ 30 Abs. 2 VRPG). Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligten Bauten setzt einen vorgängigen Sachentscheid voraus,…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.