§ 30 Abs. 1 VRPG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2026.178 · 21.07.2026NichteintretenDie strikte Einhaltung von Zahlungsfristen für Kostenvorschüsse stellt keinen überspitzten Formalismus im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BV dar; massgeblich ist der Valutatag der Belastung auf dem Bankkonto der zahlungspflichtigen Partei, und den Beweis für die Rechtzeitigkeit hat diese Partei zu erbringen. Bei Versäumnis dieser Frist und…BaubewilligungVGer AG WBE.2026.179 · 21.07.2026NichteintretenWird der Kostenvorschuss für ein verwaltungsgerichtliches Beschwerdeverfahren nicht rechtzeitig bezahlt und vermag die Beschwerdeführerin den Beweis der rechtzeitigen Valutabelastung nicht zu erbringen, tritt das Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Anforderung eines Zahlungsbelegs mit Valutadatum stellt keinen überspitzten…BaubewilligungAppGer BS VD.2021.179 · 26.02.2022AbgewiesenDie Verweigerung der unentgeltlichen Verbeiständung im Baurekursverfahren ist rechtmässig, wenn die Interessen der gesuchstellenden Partei nicht schwerwiegend betroffen sind, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten vorliegen und die Person überdies nicht Eigentümerin der betroffenen Parzelle ist. Ein Rekurs gegen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAppGer BS VD.2016.24 · 20.02.2019AbgewiesenDie Überlagerung von Privatgrundstücken mit einer Naturschutzzone im Rahmen einer Gesamtzonenplanrevision ist verhältnismässig, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse am Schutz eines Biotopverbundkorridors besteht und die bereits bestehende Grünzone keinen hinreichend eigentümerverbindlichen Schutz vor Terraineingriffen bietet. Das…OrtsplanungsrevisionUmzonungRichtplanungAppGer BS VD.2018.9 · 20.08.2018AbgewiesenDie Baubehörde ist berechtigt, ein Kanalisationsbegehren mit Auflagen zu bewilligen und die eingereichten Pläne durch grüne Eintragungen zu modifizieren; dabei handelt es sich um eine zulässige Auflage nach § 48 ABPV, nicht um eine unzulässige Ermessensüberschreitung.BaubewilligungAppGer BS VD.2016.139 · 23.11.2017AbgewiesenDie gewerbliche Kurzzeitvermietung sämtlicher Wohnungen eines Hauses über Buchungsplattformen (ab einem Tag) stellt eine baubewilligungspflichtige Zweckentfremdung von Wohnraum nach § 26 Abs. 2 lit. c BPV dar; sie gilt nicht als wohnverwandte Nutzung im Sinne von § 8 Abs. 2 lit. a WRFG, die von der Bewilligungspflicht ausgenommen wäre.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.