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VGer AG WBE.2017.218

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 28.08.2017 · Kanton AG

Ein Vollstreckungsentscheid wird aufgehoben, wenn ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederwägung des Sachentscheids wegen wesentlich veränderter Verhältnisse besteht; dieser Anspruch, der sich aus Art. 29 BV ergibt, steht der Vollstreckbarkeit entgegen. Wurde in der Vollstreckungsverfügung zugleich auf ein Wiedererwägungsgesuch nicht…

VGer AG WBE.2017.218 vom 28.08.2017 (Teilweise gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.