Art. 11 Abs. 2 lit. b GSchG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2017.218 · 28.08.2017Teilweise gutgeheissenEin Vollstreckungsentscheid wird aufgehoben, wenn ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederwägung des Sachentscheids wegen wesentlich veränderter Verhältnisse besteht; dieser Anspruch, der sich aus Art. 29 BV ergibt, steht der Vollstreckbarkeit entgegen. Wurde in der Vollstreckungsverfügung zugleich auf ein Wiedererwägungsgesuch nicht…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.