AppGer BS VD.2023.61
AbgewiesenEntscheid vom 05.04.2024 · Kanton BS
Eine Praxisänderung, die auf einem einmaligen Fehlentscheid beruht, begründet noch keine gefestigte Praxis im Sinne des Gleichbehandlungsgebots. Eine unzureichende Begründung einer Verwaltungsverfügung verletzt Art. 29 Abs. 2 BV, kann jedoch geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über gleiche Kognition verfügt wie die Vorinstanz.
AppGer BS VD.2023.61 vom 05.04.2024 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_250/2026 · 14.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum.…VGer ZH VB.2025.00488 · 13.08.2026 · AbgewiesenIn der Kernzone ist die kommunale Baubehörde verpflichtet, eine Abweichung von der Einschätzung des Fachbeirats Denkmalpflege mit triftigen Gründen zu begründen; unterlässt sie die…VGer AG WBE.2025.161 · 11.08.2026 · GutgeheissenEine Bau- und Ausnahmebewilligung für Nutzungsänderungen in einer denkmalgeschützten Schlossanlage ausserhalb der Bauzone (Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG) darf nicht erteilt werden, sol…VGer AG WBE.2025.252 · 11.08.2026 · GutgeheissenEine Gestaltungsplanpflicht (§§ 4a Abs. 1, 4c Abs. 1 BNO) beschränkt sich nicht auf neue Überbauungen, sondern erfasst auch den Abbruch bestehender Gebäude im Gestaltungsplanperime…BGer 1C_186/2025 · 04.08.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Vollstreckungsverfügung zu einer rechtskräftigen Baubewilligung muss den Grundsatz von Treu und Glauben wahren; bei vorherigem behördlichem Hinweis auf mögliche Projektänderun…VGer ZH VB.2025.00166 · 09.07.2026 · AbgewiesenWeist eine Baute sowohl einen hohen Eigenwert als auch einen hohen Situationswert auf, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Denkmalschutz · 319 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Denkmalschutz.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.