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VGer ZH VB.2025.00666

Abgewiesen

Entscheid vom 09.07.2026 · Kanton ZH

Das Verwaltungsgericht verneint den Aufenthaltsanspruch eines chinesischen Staatsangehörigen nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, weil er seit rund vier Jahren keinen persönlichen Kontakt zu seiner Schweizer Tochter hatte und damit die affektiv enge Beziehung fehlt. Die öffentlichen Fernhalteinteressen überwiegen das private Interesse am…

VGer ZH VB.2025.00666 vom 09.07.2026 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.