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Art. 83 AIG

9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

11%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00666 · 09.07.2026AbgewiesenDas Verwaltungsgericht verneint den Aufenthaltsanspruch eines chinesischen Staatsangehörigen nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, weil er seit rund vier Jahren keinen persönlichen Kontakt zu seiner Schweizer Tochter hatte und damit die affektiv enge Beziehung fehlt. Die öffentlichen Fernhalteinteressen überwiegen das private Interesse am…VGer ZH VB.2025.00786 · 01.04.2026AbgewiesenMit dem rechtskräftigen Widerruf des Asyls und der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft ist der Aufenthaltszweck erfüllt und ein Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG gegeben; Zeitspannen mit lediglich prozessualem Aufenthalt gelten nicht als rechtmässiger Aufenthalt im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK, weshalb die…VGer ZH VB.2025.00612 · 11.03.2026AbgewiesenDas Vorliegen einer Scheinehe – belegt durch eine aktenkundige Original-Heiratsurkunde, eine gefälschte Scheidungsurkunde und eine während der Ehe weitergeführte Parallelbeziehung mit Vaterschaft eines vierten Kindes – lässt den Aufenthaltsanspruch nach Art. 42 und 50 AIG gestützt auf Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG erlöschen; die Wegweisung…VGer ZH VB.2025.00611 · 17.12.2025AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung ist rechtmässig, wenn das eheliche Zusammenleben in der Schweiz weniger als drei Jahre dauerte und kein nachehelicher Härtefall belegt ist. Private Interessen am Verbleib (Bindung zur erwachsenen Tochter, gesundheitliche Beschwerden) überwiegen die öffentlichen Interessen an der…VGer ZH VB.2025.00482 · 15.09.2025Teilweise gutgeheissenDie ausländerrechtliche Interessenabwägung bei einer Aufenthaltsbeendigung muss sämtliche wesentlichen Aspekte erfassen, wozu auch die Zumutbarkeit der Rückkehr ins Heimatland gehört; eine Interessenabwägung, die drohende Nachteile im Heimatstaat vollständig unberücksichtigt lässt, verletzt Art. 96 Abs. 1 AIG. Die Sache ist zur…VGer ZH VB.2025.00018 · 07.05.2025AbgewiesenBei der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von der Ehefrau ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vorzunehmen, die das Kindeswohl, die affektive und wirtschaftliche Eltern-Kind-Beziehung sowie das Verhalten des Ausländers während der gesamten Anwesenheitsdauer berücksichtigt.…VGer ZH VB.2024.00127 · 29.05.2024AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die einer Person erteilt wurde, die keine Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats ist, kann unabhängig von einer Täuschungsabsicht widerrufen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nie erfüllt waren. Wer durch falsche Angaben zur Staatsbürgerschaft eine freizügigkeitsrechtliche Bewilligung…VGer ZH VB.2024.00100 · 08.05.2024AbgewiesenNach Auflösung einer Ehegemeinschaft, die in der Schweiz weniger als drei Jahre bestand, entfällt der nacheheliche Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG unabhängig vom Scheidungsgrund; eheliche Untreue des anderen Ehegatten begründet keinen nachehelichen Härtefall gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG.VGer BE 100 2020 423 · 10.01.2023AbgewiesenBei Vorliegen des Widerrufsgrunds der Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 62 Abs. 1 Bst. e AIG) überwiegt das öffentliche Fernhalteinteresse die privaten Bleibeinteressen, wenn die Abhängigkeit überwiegend selbstverschuldet ist, die Integration trotz langer Aufenthaltsdauer gescheitert und der Wegweisungsvollzug trotz HIV-Infektion zumutbar…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.