VGer ZH VB.2025.00415
AbgewiesenEntscheid vom 05.03.2026 · Kanton ZH
Art. 38 VZAE regelt die Nebenerwerbstätigkeit zwecks Ausbildung aufenthaltsberechtigter Ausländerinnen abschliessend und gilt ausschliesslich für unselbständige Erwerbstätigkeit; mangels Arbeitgebergesuchs ist die Bewilligung zu verweigern. Da der Verordnungsgeber die Beschränkung auf unselbständige Tätigkeit bewusst so geregelt hat,…
VGer ZH VB.2025.00415 vom 05.03.2026 (Abgewiesen)
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Ausnahmebewilligung · 673 EntscheideEntscheide zum Planungsanlass Ausnahmebewilligung.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.