VGer ZH VB.2025.00284
Besonderer AusgangEntscheid vom 11.06.2025 · Kanton ZH
Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ist ausnahmsweise zu bejahen, wenn die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das staatshaftungsrechtliche Vorverfahren im Streit steht und die Zivilgerichte sich vor Klageerhebung praxisgemäss für unzuständig erklären. Ergeht der anbegehrte…
VGer ZH VB.2025.00284 vom 11.06.2025 (Besonderer Ausgang)
Angerufene Bestimmungen
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