VGer ZH VB.2025.00125
GutgeheissenEntscheid vom 11.03.2025 · Kanton ZH
Wird eine Haftanhörung ohne angemessene Bemühungen um die Anwesenheit des Rechtsvertreters durchgeführt, verletzt dies den Anspruch des Inhaftierten auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 81 Abs. 1 AIG. Angesichts schwerwiegender Delikte und erheblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führt diese Verletzung nicht…
VGer ZH VB.2025.00125 vom 11.03.2025 (Gutgeheissen)
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