Art. 93 Abs. 1 BGG
67 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
18%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_264/2026 · 17.07.2026AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_266/2026 · 17.07.2026AbgewiesenDie Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2026/21 · 23.06.2026NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen einen blossen Rückweisungsentscheid der Rekursinstanz ist nicht einzutreten, wenn der Entscheid keine bindenden materiellrechtlichen Vorgaben enthält und der Beschwerdeführerin kein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht; die Beschwerdeführungsbefugnis der Gemeinde als Dritte im Baubewilligungsverfahren…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00672 · 23.06.2026Teilweise gutgeheissenEin summarisch begründeter einzelrichterlicher Nichteintretensentscheid wegen offensichtlicher Unzulässigkeit setzt eine klare Sach- und Rechtslage voraus; ist die Legitimation des Rekurrenten nicht offensichtlich ausgeschlossen, darf das Baurekursgericht dieses Verfahren nicht anwenden. Das Vorbringen eines Nachbarn, infolge tiefer…BaubewilligungBGer 1C_430/2025 · 21.05.2026NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rügen nicht hinreichend begründet sind und keine nicht wieder gutzumachenden Nachteile vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_91/2026 · 23.02.2026NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder kein bedeutender Aufwand im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG dargelegt wird.BaubewilligungBGer 1C_63/2026 · 12.02.2026NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über Verfahrenskosten ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder eine sofortige Endentscheidung vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG).Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer ZH VR.2025.00004 · 18.12.2025RückweisungSind die Sachverhaltsfeststellungen zur Qualifizierung von Bäumen als Strassenbestandteil sowie zum Wertverlust nach der Differenzmethode infolge verminderter Wohnqualität nicht rechtsgenügend erstellt, ist die Sache zur Ergänzung der Sachverhaltsabklärungen zurückzuweisen. Ein Beseitigungsrevers, der sich auf einen bestimmten Neubau…EnteignungBaubewilligungBGer 1C_470/2025 · 21.10.2025NichteintretenEin projektbezogener Schutzvertrag und eine noch nicht vollständig abgeschlossene Baubewilligung stellen, weil sie sich gegenseitig bedingen und das Baubewilligungsverfahren wegen noch einzureichender Pläne nicht abgeschlossen ist, keine End- oder Teilentscheide gemäss Art. 90/91 BGG dar. Auf die Beschwerden ist mangels Vorliegens der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_469/2025 · 08.10.2025NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.BaubewilligungBGer 1C_16/2025 · 02.05.2025NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Sistierung eines Verfahrens ist nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Die blosse Hoffnung auf eine günstigere zukünftige Regelung rechtfertigt keine Sistierung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_511/2024 · 23.04.2025NichteintretenEin Vorbehalt in einem Genehmigungsentscheid zur Nutzungsplanung, der eine Gemeinde zur späteren Anpassung der Zonenzuweisung gemäss kantonalem Richtplan verpflichtet, entfaltet keine Aussenwirkung gegenüber Grundeigentümern und ist als aufsichtsrechtliche Anweisung zu qualifizieren. Er stellt keinen selbstständig anfechtbaren End- oder…OrtsplanungsrevisionRichtplanungUmzonungBGer 1C_541/2024 · 17.04.2025NichteintretenDas Bundesgericht hält an seiner früheren Beurteilung fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Februar 2022 ein nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid ist. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid ist verfrüht, solange das Baubewilligungsverfahren nicht abgeschlossen ist.BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00125 · 11.03.2025GutgeheissenWird eine Haftanhörung ohne angemessene Bemühungen um die Anwesenheit des Rechtsvertreters durchgeführt, verletzt dies den Anspruch des Inhaftierten auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 81 Abs. 1 AIG. Angesichts schwerwiegender Delikte und erheblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führt diese Verletzung nicht…VGer ZH VB.2023.00463 · 27.02.2025AbgewiesenEine behördliche Aufforderung zur Einreichung eines Betriebskonzepts im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen verfahrensleitenden Zwischenentscheid dar, der keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirkt. Die kommunale Bauvorsteherin ist zum Erlass solcher prozessleitender Verfügungen auch im…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2024.00768 · 19.12.2024NichteintretenAn der Anfechtung einer Verweigerung superprovisorischer Massnahmen besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse, weil das Rechtsmittelverfahren in aller Regel nicht so rasch abgeschlossen werden kann, dass der behaupteten Dringlichkeit Rechnung getragen würde; die Partei ist vielmehr auf das Ersuchen um eine vorsorgliche Massnahme…VGer ZH VB.2023.00069 · 05.12.2024Teilweise gutgeheissenDie Androhung zwangsweiser Vollstreckung einer Editionspflicht mittels amtlicher Beschlagnahme unter Beizug der Polizei ist unverhältnismässig, wenn der Aufsichtsbehörde mit der Beweislastumkehr und der Berücksichtigung der Mitwirkungsverweigerung bei der Bewilligungsbeurteilung hinreichende alternative Sanktionsmittel zur Verfügung…VGer ZH VB.2025.00025 · 27.11.2024NichteintretenErhebt ein Patient als Dritter Beschwerde gegen Verfügungen betreffend ein Berufsausübungsverbot seines Arztes, fehlt es ihm sowohl an der erforderlichen funktionalen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts als auch an der formellen Beschwer, sofern er am vorinstanzlichen Verfahren nicht teilgenommen hat. Fehlte schon dem…VGer SG B 2024/136 · 13.11.2024Teilweise gutgeheissenBei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer nach Art. 139 Abs. 3 StG (SG) ist der amtliche Ertragswert vor genau 20 Jahren massgebend; ein Abstellen auf eine jüngere Schätzung ist unzulässig. Für Bauten ausserhalb der Bauzone, die nach Art. 24c RPG in ihrem Bestand geschützt sind, sind die anteiligen Erwerbspreise als Anlagekosten zu…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_622/2022 · 08.11.2024NichteintretenEin vor Baubeginn noch ausstehende Genehmigungen bedingende Baubewilligungsentscheid stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbstständig anfechtbar ist. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_245/2024 · 30.09.2024NichteintretenEin Rückweisungsentscheid, der die Gemeinde zur Ergänzung der Baugesuchsunterlagen und zur Prüfung der Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaftszone verpflichtet, stellt einen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar.BaubewilligungVGer ZH AEG.2025.00002 · 19.09.2024GutgeheissenEine am Gerichtsverfahren nicht beteiligte Drittpartei erhält Akteneinsicht in hängige Gerichtsakten, wenn sie ein schützenswertes Interesse darlegt; als Mieterin der streitgegenständlichen Liegenschaft verfügt sie über die erforderliche besondere Sachnähe.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_202/2024 · 12.09.2024NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur Prüfung unbehandelter Rügen zurückweist, ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 BGG nicht selbstständig anfechtbar, wenn keine Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_556/2023 · 27.08.2024Teilweise gutgeheissenEin vorsorgliches Benützungsverbot für Hängegleiterstartplätze in der Landwirtschaftszone und im BLN-Perimeter ist als Endentscheid zu qualifizieren, wenn es selbstständig und nicht akzessorisch zu einem Baubewilligungsverfahren ergeht. Die Beschwerdelegitimation von gewerbsmässigen Flugschulen ist zu bejahen, wenn der Wegfall der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2024.31 · 14.08.2024Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung, die die Genehmigung eines Attikageländers vor Baubeginn vorschreibt, ohne dessen konkrete Ausgestaltung abschliessend zu definieren, ist eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung; das Baubewilligungsverfahren gilt erst mit der nachgelagerten Genehmigung als abgeschlossen, weshalb der Einwender als…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00730 · 11.07.2024AbgewiesenArt. 24h Abs. 3 lit. d BZO der Stadt Zürich begrenzt in Verbindung mit Art. 24h Abs. 3 lit. a BZO nicht nur die Überbauungsdichte, sondern auch die maximal zulässige Nutzungsdichte von Hofgebäuden in der Quartiererhaltungszone I. Der Einzug einer Zwischendecke in einem bereits baurechtswidrigen Hofgebäude stellt eine nach § 357 Abs. 1…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2025.00371 · 17.06.2024NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des Baurekursgerichts, der der unteren Instanz noch erhebliche Entscheidspielräume lässt und weiteren Sachverhaltsabklärungen bedarf, stellt einen Zwischenentscheid dar, auf den das Verwaltungsgericht nicht eintritt, weil die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_17/2022 · 03.06.2024NichteintretenEin Zwischenentscheid über eine Baubewilligung mit suspensiv bedingten Genehmigungen (z. B. für Strahlenabschirmung) ist nicht selbständig anfechtbar, wenn die Genehmigungen noch Entscheidungsspielraum belassen und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.BaubewilligungBGer 1C_632/2022 · 24.05.2024NichteintretenEin Gestaltungsplan, dessen Bewilligung von der aufschiebenden Bedingung der Abstimmung mit einem zweiten Gestaltungsplan abhängig ist, stellt einen nicht selbstständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, sofern die Bedingung einen Umsetzungsspielraum belässt.GestaltungsplanBGer 1C_166/2023 · 22.03.2024NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid im Raumplanungs- und Baurecht nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_132/2024 · 11.03.2024NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerde offensichtlich unzulässig ist.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00299 · 08.02.2024Teilweise gutgeheissenEin Ausnützungsrevers erlangt baurechtliche Relevanz erst mit der Bewilligung des Projekts, das auf die zusätzlichen Reserven angewiesen ist; wird das zugrunde liegende Bauvorhaben nachträglich geändert, wird der im Grundbuch eingetragene Revers teilweise fehlerhaft, und die Behörde ist verpflichtet, ein Wiedererwägungsgesuch um…BaubewilligungVGer ZG V 2022 47 · 20.10.2023NichteintretenEin verfahrensleitender Zwischenentscheid zur Anordnung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens ist nicht selbstständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder eine sofortige Endentscheidung mit Ersparnis eines weitläufigen Beweisverfahrens vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG).BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_645/2021 · 11.07.2023NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid betreffend das Hammerschlagsrecht (Baustellenerschliessung über Drittgrundstücke) ist nicht einzutreten, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführerin deren Vorliegen nicht darlegt.BaubewilligungBGer 1C_524/2021 · 01.11.2022NichteintretenDie Beschwerden gegen einen Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts sind unzulässig, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführer keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dartun.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonungAppGer BS VD.2021.141 · 04.05.2022AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach § 37 Abs. 4 BPG für ein Acrylglasvordach in der Stadtbild-Schutzzone ist ausgeschlossen, wenn das Vordach den Innenhof nahezu vollständig überbaut und damit den historischen oder künstlerischen Charakter der bestehenden Bebauung beeinträchtigt. Der gemeinwohlorientierte Vereinszweck des Bauherrn vermag das…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_540/2020 · 11.04.2022NichteintretenEine Beschwerde gegen ein Grenzbereinigungsverfahren, die sich nicht mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und appellatorische Kritik am Vorgehen der Gemeinde übt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht. Das Bundesgericht tritt auf eine solche Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht…BaubewilligungGestaltungsplanKGer LU 7H 20 201 · 12.08.2021NichteintretenDie Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs ist ein Zwischenentscheid, der nur selbstständig anfechtbar ist, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil von einem gewissen Gewicht bewirkt; die blosse Verzögerung oder Verteuerung des Verfahrens genügt dafür nicht. Bei mehrfachem Klärungsbedarf auf…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_513/2020 · 03.05.2021NichteintretenEin Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren, der eine aufschiebende Bedingung mit architektonischem Spielraum enthält, ist nicht selbstständig anfechtbar, wenn der Beschwerdeführer im weiteren Verfahren Parteirechte behält.BaubewilligungBGer 1C_112/2021 · 04.03.2021NichteintretenWer gegen einen gemeindlichen Wiederherstellungsbefehl Beschwerde führt, hat darzulegen, inwiefern der Zwischenentscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirkt; das blosse Unterliegen genügt dazu nicht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_648/2020 · 12.01.2021NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege ist nicht einzutreten, wenn der Beschwerdeführer den auferlegten Kostenvorschuss zwischenzeitlich rechtzeitig bezahlt hat und damit kein nicht wieder gutzumachender Nachteil mehr droht.GestaltungsplanBGer 1C_23/2020 · 05.01.2021AbgewiesenEine Nutzungsänderung mit intensiveren Umweltauswirkungen (z. B. Lärm, Staub) unterliegt auch bei Zonenkonformität der Baubewilligungspflicht. Bei unklarer Besitzstandsgarantie ist ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zur Gesamtabklärung geboten.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_217/2019 · 04.12.2020NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine bedeutende Ersparnis an Zeit oder Kosten für ein Beweisverfahren zu erwarten ist (Art. 93 Abs. 1 BGG).BaubewilligungBGer 1C_646/2019 · 30.11.2020NichteintretenEin Zwischenentscheid, der die Sache an die Vorinstanz zurückweist, ohne das Baugesuch endgültig zu beurteilen, ist nicht als Endentscheid anfechtbar. Die Erschliessung eines Baugrundstücks nach Art. 22 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 RPG setzt voraus, dass die erforderlichen Leitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_195/2020 · 24.09.2020NichteintretenDer Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, da er der Gemeinde einen Entscheidungsspielraum belässt. Eine Beschwerde gegen Zwischenentscheide ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.MehrwertabgabeUmzonungBGer 1C_125/2020 · 03.03.2020NichteintretenDie Ablehnung eines Sistierungsgesuchs durch das Verwaltungsgericht ist ein Zwischenentscheid; die Beschwerde dagegen ist beim Bundesgericht nur zulässig, wenn die Beschwerdeführenden darlegen, dass die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG erfüllt sind.BaubewilligungBGer 1C_636/2019 · 17.12.2019NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist, ist als nicht anfechtbarer Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.BaubewilligungBGer 1C_423/2019 · 27.08.2019NichteintretenDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus; bei fehlender Legitimation oder nicht erfüllten Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_86/2019 · 03.06.2019AbgewiesenDie Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG/ZH führt nicht zu einer definitiven Nichtunterschutzstellung, sondern erfordert bei Anfechtung durch Dritte eine umfassende Überprüfung der Schutzwürdigkeit durch die Gemeinde unter Einholung eines neutralen Gutachtens und Interessenabwägung.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_370/2018 · 06.03.2019NichteintretenEin Rückweisungsentscheid, der die Sache zur weiteren Abklärung an die Vorinstanz zurückweist, ist ein Zwischenentscheid und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil liegt nicht vor, wenn der Zwischenentscheid im Rahmen einer Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_313/2018 · 13.11.2018NichteintretenEin Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt oder ein besonders aufwendiges Beweisverfahren vermeidet (Art. 93 Abs. 1 BGG). Die Einholung eines Fachgutachtens zur Abklärung des Ortsbildschutzes rechtfertigt keine direkte Anfechtung.BaubewilligungBGer 1C_378/2018 · 18.09.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung verfassungsmässiger Rechte nicht hinreichend begründet ist.BaubewilligungBGer 1C_2/2018 · 03.09.2018NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des Kantonsgerichts, der dem Gemeinderat noch einen erheblichen Entscheidungsspielraum belässt, stellt einen Zwischenentscheid dar und ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_420/2017 · 31.08.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Gestaltungsplanverfahren nicht ein, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Endentscheid noch aussteht.GestaltungsplanAppGer BS VD.2017.143 · 30.01.2018AbgewiesenVerkehrspolizeiliche Anordnungen, die im Zusammenhang mit einer Baustellenverkehrsführung zu erhöhten Lärmimmissionen in einem Quartier führen, begründen keinen Anspruch auf sofortige vorsorgliche Massnahmen (Tempo 30), wenn keine hinreichende Dringlichkeit vorliegt; der betroffene Anwohner ist auf das ordentliche Verfahren zur…BGer 1C_331/2017 · 08.11.2017NichteintretenDie selbständige Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids als Zwischenentscheid setzt voraus, dass die beschwerdeführende Partei einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG substanziiert darlegt; fehlt diese Darlegung, ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_476/2017 · 19.09.2017NichteintretenEine Beschwerde an das Bundesgericht gegen eine vorläufige Implantationsbewilligung (autorisation préalable d'implantation) ist nur zulässig, wenn die Beschwerdeführenden nachweisen, dass die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG erfüllt sind; ein blosses Stillschweigen zu dieser Frage führt zum Nichteintreten.BaubewilligungBGer 1C_506/2016 · 06.06.2017AbgewiesenEin Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung nach Baubeginn setzt überwiegende öffentliche Interessen voraus. Bei Konflikten zwischen Bauvorhaben und bestehenden Kaminen ist primär der Zustandsstörer (Eigentümer des Kamins) zur Sanierung verpflichtet, nicht die Bauherrin.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_369/2016 · 01.05.2017AbgewiesenEin Quartierplan kann die Wirkung von Baulinien für zwingend im Baulinienbereich vorgeschriebene Bauten einschränken, sodass für diese keine Ausnahmebewilligung nach Art. 57 Abs. 1 KRG und kein Beseitigungsrevers verlangt werden darf.BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungBGer 1C_202/2016 · 23.11.2016NichteintretenEin Zwischenentscheid liegt vor, wenn eine Baubewilligung unter dem Vorbehalt der Einreichung und Bewilligung ergänzender Pläne erteilt wird und die noch offenen Punkte den Grundentscheid nicht abschliessend beurteilen lassen. Eine Beschwerde gegen solche Zwischenentscheide ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG…BaubewilligungBGer 1C_554/2015 · 02.05.2016AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Um- und Aufbau in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die geschlossene Bauweise zulässig ist und Nebenbestimmungen verhältnismässig sind. Privatrechtliche Vereinbarungen sind im Baubewilligungsverfahren nicht massgeblich.BaubewilligungAusnahmebewilligungRichtplanungBGer 1C_256/2014 · 17.03.2016Teilweise gutgeheissenBei direktem Überflug eines Grundstücks durch Flugzeuge ist der Minderwert des gesamten Grundstücks zu entschädigen, sofern es sich um durchschnittliche Parzellen handelt. Bei ungewöhnlich grossen oder mit mehreren Häusern überbauten Parzellen, die nur teilweise überflogen werden, kann eine gedankliche Aufteilung vorgenommen und die…EnteignungBGer 1C_431/2015 · 14.03.2016NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt. Eine Rückweisung zur Ergänzung des Baugesuchs und erneuter Prüfung begründet keinen solchen Nachteil.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 142 II 20 · 01.01.2016Teilweise gutgeheissenEine Gesamtanlage im Sinne der UVP liegt vor, wenn Einzelanlagen räumlich nah beieinander liegen und einen engen funktionalen Zusammenhang aufweisen, der über behördliche Auflagen hinausgeht. Dies setzt bei verschiedenen Eigentümern eine gemeinsame Organisation, Planung oder ein gemeinsames Auftreten nach aussen voraus.GestaltungsplanBGer 1C_105/2014 · 12.08.2014AbgewiesenDie Baulinienrevision zur Sicherung einer künftigen Tramhaltestelle ist ohne hinreichend konkretisierten Raumbedarfsnachweis und ohne Prüfung milderer Alternativen (z. B. Arkadenbaulinie) unverhältnismässig, wenn sie einen schwerwiegenden Eingriff in bestehendes Eigentum (Hochhaus) bewirkt.RichtplanungBGer 1C_521/2012 · 29.10.2013GutgeheissenEine nachträgliche Anpassung der Substratzusammensetzung einer Biogasanlage auf maximal 20% Co-Substrat ist rechtlich nicht erheblich, da sie im Rahmen der Definition von Hofdünger (Art. 5 Abs. 2 lit. a DüV) liegt und somit keine neue UVP-Pflicht auslöst.BaubewilligungBGer 1C_175/2013 · 11.09.2013Teilweise gutgeheissenDie Bindung an den Sachplan Übertragungsleitung (SÜL) entfällt, wenn sich die Verhältnisse (Technik, Schutzgebiete) seit der Festsetzung geändert haben. Eine Verkabelungsstudie ist nur für das besonders schutzwürdige Gebiet 'Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt' erforderlich, nicht für die gesamte Strecke.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.