VGer ZH VB.2024.00508
AbgewiesenEntscheid vom 01.10.2024 · Kanton ZH
Ein Wiedererwägungsbegehren, das sich gegen eine noch nicht formell rechtskräftige Verfügung richtet, begründet keinen Anspruch auf Behandlung und stellt kein ausserordentliches Rechtsmittel dar. Die Behörde durfte zudem auf das Gesuch auch deshalb nicht eintreten, weil sich der Sachverhalt seit dem letzten Entscheid nicht massgeblich…
VGer ZH VB.2024.00508 vom 01.10.2024 (Abgewiesen)
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