Art. 5 Abs. 4 EMRK
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VGer ZH VB.2024.00508 · 01.10.2024AbgewiesenEin Wiedererwägungsbegehren, das sich gegen eine noch nicht formell rechtskräftige Verfügung richtet, begründet keinen Anspruch auf Behandlung und stellt kein ausserordentliches Rechtsmittel dar. Die Behörde durfte zudem auf das Gesuch auch deshalb nicht eintreten, weil sich der Sachverhalt seit dem letzten Entscheid nicht massgeblich…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.