VGer ZH VB.2024.00318
GutgeheissenEntscheid vom 29.08.2024 · Kanton ZH
Wird eine bestehende Full-Outsourcing-Informatiklösung durch einen neuen Full-Outsourcing-Vertrag mit vergleichbarem Leistungsinhalt abgelöst, handelt es sich um eine reine Ersatzbeschaffung; die Kosten sind als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Abs. 1 GG zu qualifizieren, auch wenn der Anbieter wechselt. Ein erheblicher sachlicher…
VGer ZH VB.2024.00318 vom 29.08.2024 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
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