§ 103 Abs. 1 GG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
80%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00098 · 09.07.2026GutgeheissenKosten für die Verbreiterung einer Sammelstrasse und die Erstellung eines westseitigen Trottoirs, die durch technische VSS-Normen und den genehmigten kommunalen Gesamtplan zwingend vorgegeben sind, gelten als gebundene Ausgaben nach § 103 Abs. 1 GG, da dem Stadtrat kein erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt. Die verbleibenden…BaubewilligungVGer ZH VB.2026.00056 · 16.04.2026GutgeheissenAusgaben für die Ersatzbeschaffung von Kommunalfahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus inklusive Ladeinfrastruktur sind als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 GG zu qualifizieren, wenn kein erheblicher Entscheidungsspielraum in sachlicher und zeitlicher Hinsicht besteht. Die Wahl des konkreten Fahrzeugmodells und Antriebstyps…VGer ZH VB.2024.00318 · 29.08.2024GutgeheissenWird eine bestehende Full-Outsourcing-Informatiklösung durch einen neuen Full-Outsourcing-Vertrag mit vergleichbarem Leistungsinhalt abgelöst, handelt es sich um eine reine Ersatzbeschaffung; die Kosten sind als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Abs. 1 GG zu qualifizieren, auch wenn der Anbieter wechselt. Ein erheblicher sachlicher…VGer ZH VB.2024.00435 · 16.05.2024AbgewiesenMehrkosten gegenüber einem von der Gemeindeversammlung bewilligten Verpflichtungskredit sind als gebundene Ausgaben zu qualifizieren, wenn sie auf Bauteuerung und schwer kalkulierbare Marktbedingungen zurückzuführen sind und weder ein bewusst tief gehaltener Kredit noch eine pflichtwidrig unsorgfältige Kostenschätzung vorliegen. In…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00302 · 16.03.2024GutgeheissenEin erheblicher Entscheidungsspielraum in sachlicher Hinsicht besteht nur, wenn verschiedene Varianten denkbar sind, die sich im Ergebnis wesentlich voneinander unterscheiden; die Wahl der konkreten technischen Lösung beim Ersatz einer Telefonielösung betrifft den Vollzug des Ausgabebeschlusses und nicht die Kreditbewilligung selbst.…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.