BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2019
AbgewiesenEntscheid vom 29.08.2019 · Kanton ZH
Ein hochrangiger Architekturgarten mit gartenkulturgeschichtlichem Eigenwert kann auch ohne Inventarisierung unter Schutz gestellt und die Wiederherstellung abgebrochener Teile angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist und der Eigentümer nicht gutgläubig handeln konnte.
BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2019 vom 29.08.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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