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§ 203 Abs. 1 lit. c PBG

37 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

49%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00166 · 09.07.2026AbgewiesenWeist eine Baute sowohl einen hohen Eigenwert als auch einen hohen Situationswert auf, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG auch gegenüber den öffentlichen Interessen an Innenverdichtung und ökologischer Sanierung sowie gegenüber privaten Wirtschaftlichkeitsinteressen. Eine…GestaltungsplanBRG ZH BRGE I Nr. 0092/2026 · 26.06.2026Teilweise gutgeheissenDer Schutzumfang einer Denkmalschutzverfügung muss den eigentlichen Schutzzielen entsprechen; er darf nicht so festgelegt werden, dass er geplante schwerwiegende Baueingriffe bereits ermöglicht, die mit diesen Zielen unvereinbar sind. Bei einem Schutzobjekt von nationaler Bedeutung hat sich die Nutzung dem Gebäude anzupassen und nicht…VGer ZH VB.2024.00736 · 07.05.2026AbgewiesenFür die Beurteilung der Ensemblewirkung im Denkmalschutz kommt es nicht auf die gegenseitige Einsehbarkeit der Bauten, sondern auf die Wirkung des Streitobjekts zusammen mit anderen Bauten auf Personen im öffentlichen Raum an. Vergleichsobjekte zur Relativierung des Schutzwürdigkeitsgrads müssen primär formell unter Schutz gestellt…VGer ZH VB.2025.00218 · 19.03.2026Teilweise gutgeheissenDas gewichtige öffentliche Interesse an der Erweiterung einer Notunterkunft für Asylsuchende überwiegt das denkmalpflegerische Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Situationswerts eines inventarisierten kommunalen Schutzobjekts, wenn das Schutzobjekt selbst nicht baulich verändert wird und seine prägende Stellung im Ortsbild erhalten…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00735 · 18.12.2025AbgewiesenWird ein Gemeinderatsbeschluss über die Inventarentlassung nur auf ePublikation.ch, nicht aber im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht, läuft gemäss § 6 Abs. 1 lit. a PBG keine Rekursfrist. Die Gemeinde überschreitet ihr im Rahmen der Gemeindeautonomie zustehendes Ermessen, wenn sie ein Gebäude mit sehr hohem Situationswert entgegen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00457 · 27.11.2025Teilweise gutgeheissenAus der Nichtaufnahme eines Gebäudes in ein Denkmalpflege-Inventar lässt sich nicht ableiten, dass dem Objekt keine potenzielle Schutzwürdigkeit zukommt. Ein nach wissenschaftlichen Kriterien abgefasstes architekturhistorisches Parteigutachten kann genügend konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Schutzwürdigkeit begründen und damit…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0148/2025 · 06.11.2025RückweisungEin Entlassungsbeschluss aus dem kommunalen Inventar schutzwürdiger Bauten ist aufzuheben, wenn das zugrundeliegende Gutachten der Denkmalpflegekommission wesentliche Lücken aufweist — namentlich eine ungenügende Auseinandersetzung mit dem sozialgeschichtlichen und wirtschaftshistorischen Hintergrund sowie mit den im Inventar…VGer ZH VB.2024.00284 · 30.10.2025Teilweise gutgeheissenDie Anordnung von Schutzmassnahmen bei einer Unterschutzstellung setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus; ein einziger Satz, in dem festgehalten wird, es stünden keine Interessen entgegen, genügt dieser Anforderung nicht. Bei der Bewertung der widerstreitenden Interessen bestehen Beurteilungsspielräume, die in erster Linie von…EnteignungBRG ZH BRGE III Nr. 0129/2025 · 01.10.2025GutgeheissenDie ersatzlose Entfernung von gemäss Schutzvertrag orange markierten Bauteilen (Oberfläche erhaltenswert) verletzt den Schutzvertrag offenkundig. Erfordert die Behebung solcher Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung des Bauprojekts, darf keine Baubewilligung mit Nebenbestimmungen erteilt werden.BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00251 · 10.09.2025Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung des Inneren eines Gebäudes erfordert eine Gesamtbeurteilung von Eigen- und Situationswert, wobei der Schutz einzelner Bauteile nicht ohne Rücksicht auf das Zusammenwirken von Innerem und Äusserem beurteilt werden kann. Ein Gutachten muss den Sachverhalt so weit abklären, dass die Schutzwürdigkeit beantwortet…VGer ZH VB.2024.00065 · 10.07.2025AbgewiesenBeruht die Schutzwürdigkeit einer Siedlung auf dem räumlich-ästhetischen Zusammenspiel ihrer Bauten, ist die Gebäudegruppe als Ensemble zu schützen und eine selektive Auswahl einzelner Gebäude ausgeschlossen; ein Schutzvertrag darf die Erweiterung von Schutzobjekten nicht pauschal «gemäss der Regelbauweise» gestatten.VGer ZH VB.2023.00603 · 19.06.2025Teilweise gutgeheissenEine Wohnsiedlung mit sehr hohem Anteil an originaler Substanz und hoher wirtschaftsgeschichtlicher Bedeutung ist als Ensemble schutzwürdig; ein blosser Volumenschutz oder das Zulassen von Ersatzneubauten ist nicht geeignet, den Schutzzweck zu erfüllen, wenn die bestehende Gebäudesubstanz das wichtigste prägende Element der Siedlung…GestaltungsplanVGer ZH VB.2024.00360 · 19.06.2025Teilweise gutgeheissenAuch ein nicht inventarisiertes Gebäude kann potenziell schutzwürdig sein; liegen konkrete Hinweise darauf vor, hat die Baubehörde vor Erteilung einer Baubewilligung zwingend einen Schutzentscheid zu treffen. Es ist dafür nicht erforderlich, dass die Schutzqualität offensichtlich ist oder das Objekt inventarisiert wurde.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0080/2025 · 11.06.2025Teilweise gutgeheissenDer vollständige Verzicht einer Gemeinde auf Schutzmassnahmen gegenüber einem Gebäude mit hohem Situationswert ist ermessensfehlerhaft und verletzt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit; eine auf die prägenden Fassaden beschränkte Unterschutzstellung ist anzuordnen. Das Baurekursgericht weist die Sache zur Festlegung des Schutzumfanges…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00411 · 05.06.2025RückweisungDie Bejahung der Schutzwürdigkeit eines Denkmalobjekts nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG zwingt nicht zur Anordnung von Schutzmassnahmen; erforderlich ist eine Interessenabwägung, die eine hinreichende Sachverhaltsgrundlage voraussetzt — insbesondere unabhängige Abklärungen zu Sanierungskosten und technischer Machbarkeit. Eine auf…VGer ZH VB.2024.00322 · 28.05.2025AbgewiesenDie Festlegung einer Kernzone und der Erlass von Kernzonenbestimmungen ermöglichen keinen Schutz der Bausubstanz; sind solche Massnahmen notwendig, ist eine formelle Unterschutzstellung erforderlich (§ 205 lit. a PBG). Die Verneinung des Eigenwerts und des Situationswerts eines inventarisierten Gebäudes rechtfertigt dessen Entlassung…OrtsplanungsrevisionVGer ZH VR.2024.00004 · 10.04.2025AbgewiesenDie integrale Unterschutzstellung einer historischen Villa verhindert keine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung, wenn Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt und ein Zusatzbau möglich ist; ein Wertverlust von 37 % bzw. 42 % erreicht die Schwelle für eine materielle Enteignung nicht. Das Vorliegen eines Sonderopfers wird verneint, weil der…EnteignungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE II Nr. 0059/2025 · 08.04.2025AbgewiesenDer Verzicht auf die Unterschutzstellung eines Gebäudes ist verhältnismässig, wenn dessen Schutzwürdigkeit nur gering ist, bereits zahlreiche qualitätsvolle Zeugen derselben historischen Epoche unter Schutz stehen und ein rechtskräftiger Gestaltungsplan sowie berechtigtes Vertrauen der Baurechtnehmerin das Gewicht der öffentlichen und…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer ZH VB.2023.00540 · 20.03.2025AbgewiesenReiner Volumenschutz ist als denkmalpflegerische Schutzmassnahme ungeeignet, weil Denkmalschutzmassnahmen auf den Erhalt der Originalsubstanz abzielen und Ersatzbauten mit imitierender Fassadengestaltung den Verlust daran nicht ausgleichen können. Bei hohem Eigenwert und hohem bis sehr hohem Situationswert eines Inventarobjekts sind…BRG ZH BRGE IV Nr. 0024/2025 · 06.03.2025AbgewiesenBei der Güterabwägung nach § 204 Abs. 1 PBG zwischen dem denkmalpflegerischen Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Situationswerts eines kommunalen Schutzobjekts und dem dringenden öffentlichen Interesse an der Schaffung von Asylunterkünften kann Letzteres überwiegen, wenn am Schutzobjekt selbst keine baulichen Eingriffe erfolgen und…BaubewilligungBGer 1C_559/2022 · 28.10.2024AbgewiesenDie Gemeindeautonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV umfasst die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden des Kantons Zürich bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Objekten gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG/ZH. Die Vorinstanz darf die Interessenabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung vollumfänglich überprüfen, sofern sie nicht willkürlich ist.BRG ZH BRGE I Nrn. 0091-0092/2024 · 16.05.2024Teilweise gutgeheissenVor Erteilung einer Baubewilligung ist die Schutzwürdigkeit eines nicht inventarisierten, aber potenziell schutzwürdigen Objekts abzuklären, wenn dessen Inventarisierung offensichtlich zu Unrecht unterblieben ist. Die Inventarisierung setzt einzig die potenzielle Schutzwürdigkeit voraus.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0160-0161/2023 · 04.10.2023GutgeheissenFehlt eine sachliche Schutzabklärung für potenziell schutzwürdige, nicht inventarisierte Gebäude, ist die Baubewilligung aufzuheben und ein Schutzentscheid nach § 211 Abs. 2 PBG einzuholen. Zudem müssen Verkehrserschliessungen nach § 240 Abs. 3 PBG verkehrssicher gestaltet werden.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0004-0007/2023 · 17.01.2023GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Zone für öffentliche Bauten (OeB) muss besondere Rücksicht auf inventarisierte Schutzobjekte nehmen (§ 238 Abs. 2 PBG). Bei Beeinträchtigung der für die Wirkung des Schutzobjekts wesentlichen Umgebung sind vorgängige Schutzabklärungen erforderlich (§ 203 Abs. 1 lit. c PBG, § 213 PBG). Zudem muss die Nutzung in…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0171-0176/2022 · 23.09.2022GutgeheissenDie Aufstockung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist unzulässig, wenn sie die schutzwürdigen Eigenschaften des Objekts (insbesondere sein äusseres Erscheinungsbild und seine Zeugenschaft) massiv beeinträchtigt und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen die Abweichung von den Schutzzielen rechtfertigen (§ 204 Abs. 1…BaubewilligungBGer 1C_492/2021 · 30.06.2022AbgewiesenEine Baute kann aufgrund ihres Situationswerts gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG als schützenswertes Objekt anerkannt werden, auch wenn ihr Eigenwert gering ist. Die Gemeinde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie ohne sachliche Gründe von Fachgutachten abweicht oder kantonale Rechtsprechung missachtet.BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE III Nrn. 0030-0031/2021 · 10.03.2021AbgewiesenDie Baudirektion hat ihr Auswahlermessen bei der Unterschutzstellung einer von zwei typengleichen Brücken pflichtgemäss ausgeübt, indem sie eine umfassende Interessenabwägung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG vorgenommen hat. Die Erhaltung der noch genutzten Brücke G. ist gegenüber der funktionslosen Brücke M. vorzuziehen.BRG ZH BRGE I Nrn. 0158-0162/2020 · 29.10.2020AbgewiesenEin Gebäude ist nur dann als Schutzobjekt gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG zu unterschützen, wenn es als wichtiger Zeuge einer Epoche oder als siedlungsprägendes Objekt qualitativ herausragt. Eine Auswahl unter mehreren geeigneten Objekten ist zulässig, sofern die Epoche hinreichend vertreten ist.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0061/2020 · 07.04.2020GutgeheissenEin blosser Volumenschutz ist keine taugliche denkmalschutzrechtliche Massnahme, da diese zwingend auf einen ganzen oder teilweisen Substanzerhalt abzielen müssen. In der Landwirtschaftszone sind planerische Massnahmen zum Schutz des Ortsbilds unzulässig.BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2019 · 29.08.2019AbgewiesenEin hochrangiger Architekturgarten mit gartenkulturgeschichtlichem Eigenwert kann auch ohne Inventarisierung unter Schutz gestellt und die Wiederherstellung abgebrochener Teile angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist und der Eigentümer nicht gutgläubig handeln konnte.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0180/2018 · 05.12.2018AbgewiesenDie Unterschutzstellung der Siedlungen Sängglen und Pfaffenstein II inklusive der Strassenparzelle Sängglenstrasse und des Aussichtsplatzes ist verhältnismässig, da diese Elemente als integrale Bestandteile des Schutzobjekts von überkommunaler Bedeutung anzusehen sind und das öffentliche Interesse am Erhalt überwiegt.BGer 1C_626/2017 · 16.08.2018AbgewiesenDer Situationswert eines Gebäudes kann auch ohne besonderen Eigenwert eine Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG rechtfertigen. Art. 24c RPG und Art. 42 RPV sind nicht geeignet, den denkmalschutzrechtlichen Schutz des Situationswerts zu gewährleisten.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0029/2018 · 20.03.2018AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines Gebäudes als wichtiger Zeuge einer baukünstlerischen Epoche (Art. § 203 Abs. 1 lit. c PBG) ist rechtmässig, wenn das Objekt trotz baulicher Veränderungen die Epoche aussagekräftig dokumentiert und das öffentliche Interesse am Denkmalschutz überwiegende private Interessen überwiegt.Umnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE II Nr. 0190/2017 · 19.12.2017Teilweise gutgeheissenDie Wiederherstellung eines historischen Kachelofens im Gebäudeinneren kann nicht verlangt werden, wenn dieser keine Auswirkung auf den Situationswert des Schutzobjekts hat.BRG ZH BRGE I Nrn. 0184-0185/2017 · 01.12.2017Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung der Wohnsiedlung 'Hard Ost' als kommunales Schutzobjekt nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG ist aufzuheben, da der Siedlung weder eine wichtige Zeugenschaft noch ein schützenswerter Situationswert zukommt.BRG ZH BRGE III Nrn. 0110-0128/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss bei der Prüfung der Unterschutzstellung von Schutzobjekten die Verhältnismässigkeit im weiteren und engeren Sinne umfassend prüfen, insbesondere die Schutzwürdigkeit, den Schutzumfang und die Abwägung öffentlicher und privater Interessen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können behördliche Schutzmassnahmen nicht…BRG ZH BRGE III Nrn. 0150-0174/2016 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion muss die Verhältnismässigkeit einer Unterschutzstellung von schutzwürdigen Siedlungen umfassend prüfen, insbesondere die Interessenabwägung nachvollziehbar darlegen. Privatrechtliche Dienstbarkeiten können öffentlich-rechtliche Schutzmassnahmen nicht ersetzen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.