BRG ZH BRGE III Nr. 0106/2019
AbgewiesenEntscheid vom 11.12.2018 · Kanton ZH
Bei der Bemessung des Geldausgleichs für ein Wenderecht im Quartierplanverfahren sind die aktuellen Marktverhältnisse zu berücksichtigen, wobei ein weites Ermessen der Gemeindebehörden besteht. Eine schematische Anwendung veralteter Grundlagen ist unzulässig, doch muss eine Einzelbetrachtung aller Umstände erfolgen.
BRG ZH BRGE III Nr. 0106/2019 vom 11.12.2018 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_527/2025 · 17.09.2026 · AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rec…VGer AG WBE.2025.306 · 14.09.2026 · AbgewiesenBaubewilligungsbehörden beurteilen ausschliesslich öffentlich-rechtliche Vorschriften; privatrechtliche Einwände wie fehlende Zustimmung der Grundeigentümerin zur Erstellung einer …VGer ZH VB.2025.00568 · 27.08.2026 · AbgewiesenKernzonen stellen Schutzmassnahmen nach § 205 lit. a PBG dar, deren Zweck in der Wahrung schutzwürdiger Ortsbilder besteht; Projektänderungen, die charakteristische ortstypische El…BGer 1C_754/2025 · 20.08.2026 · AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismäss…VGer BE 100 2025 279 · 14.08.2026 · AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie schützt nur jene Nutzung, die im Zeitpunkt der einschränkenden Rechtsänderung tatsächlich ausgeübt wurde; eine zuvor aufgegebene und durch jahrelange ander…VGer BE 100 2026 225 · 12.08.2026 · AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Verpflichtungskredit ist auf den Streitgegenstand des Kreditbeschlusses beschränkt; Fragen zur Standortwahl der Halteste…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Eigentumsgarantie · 594 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Eigentumsgarantie.Gestaltungsplan · 436 EntscheideGestaltungs- und Quartierpläne: Abweichungen von der Regelbauweise, Qualität, Interessen der Anstösser.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.