Art. 13 Abs. 1 BZO
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nrn. 0170-0175/2021 · 12.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Aufstockung baurechtswidriger Gebäude kann nur bewilligt werden, wenn keine weitergehende Abweichung von Bauvorschriften entsteht oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Eine generelle Praxis, Gebäudehöhenüberschreitungen bis zu einem halben Bruttogeschoss als nicht weitergehend zu qualifizieren, widerspricht der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0106/2019 · 11.12.2018AbgewiesenBei der Bemessung des Geldausgleichs für ein Wenderecht im Quartierplanverfahren sind die aktuellen Marktverhältnisse zu berücksichtigen, wobei ein weites Ermessen der Gemeindebehörden besteht. Eine schematische Anwendung veralteter Grundlagen ist unzulässig, doch muss eine Einzelbetrachtung aller Umstände erfolgen.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.