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§ 145 Abs. 1 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BRG ZH BRGE III Nr. 0106/2019 · 11.12.2018AbgewiesenBei der Bemessung des Geldausgleichs für ein Wenderecht im Quartierplanverfahren sind die aktuellen Marktverhältnisse zu berücksichtigen, wobei ein weites Ermessen der Gemeindebehörden besteht. Eine schematische Anwendung veralteter Grundlagen ist unzulässig, doch muss eine Einzelbetrachtung aller Umstände erfolgen.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.