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§ 265 Abs. 1 PBG

13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

54%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00224 · 21.05.2026AbgewiesenMangelhafte Baugesuchsunterlagen können von Nachbarn nur gerügt werden, wenn sie sich auf deren Rechts- und Interessenwahrung nachteilig auswirken oder direkt zur materiellen Rechtswidrigkeit führen (§ 310 Abs. 1 PBG). Ein Ersatzneubau angrenzend an ein kommunales Schutzobjekt muss sich gemäss § 238 Abs. 2 PBG gut einordnen, wobei der…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00207 · 07.05.2026AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Kernzone B hat die erhöhten Gestaltungsanforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG und kommunalem Recht unabhängig von der heterogenen Bebauung der Kernzone zu erfüllen; eine in Revision befindliche BZO-Dachvorschrift mit rein ästhetischem Gehalt entfaltet keine negative Vorwirkung nach § 234 PBG.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0165/2025 · 04.11.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG zur Unterschreitung des Wegabstandes setzt besondere Verhältnisse voraus; betriebliche und gestalterische Erwägungen genügen nicht, wenn die erforderliche Fluchttreppe unbestrittenermaassen auch unter Einhalten des Wegabstandes normgerecht erstellt werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_516/2023 · 21.10.2024AbgewiesenDie Abgrenzung zwischen Strasse und Weg gemäss § 265 Abs. 1 PBG/ZH ist nach der Zweckbestimmung und dem technischen Ausbau vorzunehmen. Die Anzahl erschlossener Wohneinheiten ist ein taugliches Kriterium, wobei die Vorinstanz nicht willkürlich handelt, wenn sie auf die bisherige Rechtsprechung abstellt und die…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00606 · 10.10.2024AbgewiesenGenügt ein Bauvorhaben allen massgeblichen Bestimmungen, ist die Baubewilligung zu erteilen; Asylunterkünfte sind in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung nach ständiger Rechtsprechung zonenkonform. Im baurechtlichen Beschwerdeverfahren können aufgrund des Rügeprinzips keine neuen Bauhinderungsgründe vorgebracht werden, die nicht…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00359 · 14.03.2024GutgeheissenEine Dachkonstruktion, die trauf- und giebelseitig fassadenbündig ist und auf der Höhe des Firstes ansetzt, ist keine Dachaufbaute gemäss § 292 PBG, sondern eine besondere Dachform; überschreitet sie die zulässige Gebäudehöhe, scheidet eine nebenbestimmungsweise Heilung aus, wenn die notwendige Projektänderung die gestalterische…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0004-0007/2023 · 17.01.2023GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Zone für öffentliche Bauten (OeB) muss besondere Rücksicht auf inventarisierte Schutzobjekte nehmen (§ 238 Abs. 2 PBG). Bei Beeinträchtigung der für die Wirkung des Schutzobjekts wesentlichen Umgebung sind vorgängige Schutzabklärungen erforderlich (§ 203 Abs. 1 lit. c PBG, § 213 PBG). Zudem muss die Nutzung in…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0191-0192/2022 · 04.10.2022GutgeheissenEine Verkehrsanlage, die der Erschliessung von 18 oder mehr Wohneinheiten dient, ist als Strasse im Sinne von § 265 Abs. 1 PBG zu qualifizieren, nicht als Weg. Gebäude müssen daher einen Strassenabstand von 6 m einhalten.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0053-0054/2022 · 15.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2 ist teilweise aufzuheben, da der nordostseitige Balkon im Erdgeschoss das zulässige Drittelmass der Fassadenlänge für Gebäudevorsprünge in den Strassenabstandsbereich überschreitet. Im Übrigen sind die Rügen der Rekurrenten unbegründet.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0101-0102/2020 · 21.08.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Ersatzneubau mit Tiefgarage in einer Quartiererhaltungszone ist rechtmässig, wenn die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Erschliessung, Abstände, Einordnung, Baukunde) eingehalten werden und privatrechtliche Dienstbarkeiten in öffentlich-rechtlicher Hinsicht hinreichend gewahrt bleiben.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0142-0143/2019 · 10.09.2019GutgeheissenAusnahmebewilligungen nach § 220 PBG setzen besondere Verhältnisse voraus und dürfen nicht zur unzulässigen Quartierplanung durch Dispense führen. Eine systematische Unterschreitung von Wegabständen via Ausnahmebewilligungen widerspricht dem Prinzip der Gewaltentrennung.BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanBRG ZH BRGE III Nr. 0106/2019 · 11.12.2018AbgewiesenBei der Bemessung des Geldausgleichs für ein Wenderecht im Quartierplanverfahren sind die aktuellen Marktverhältnisse zu berücksichtigen, wobei ein weites Ermessen der Gemeindebehörden besteht. Eine schematische Anwendung veralteter Grundlagen ist unzulässig, doch muss eine Einzelbetrachtung aller Umstände erfolgen.GestaltungsplanBRG ZH BRGE IV Nr. 0050/2017 · 13.04.2017Teilweise gutgeheissenEin als Sitzplatzüberdachung konzipiertes Vordach (Flachdachausladung) ist kein konstruktionsbedingter Dachvorsprung, sondern ein der Drittelsbeschränkung nach § 260 Abs. 3 PBG unterliegender Gebäudevorsprung; die Drittelsbeschränkung gilt zudem analog auch für Vorsprünge im Strassenabstandsbereich, und Balkone dürfen nicht mit…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.