BRG ZH BRGE I Nrn. 0067-0071/2018
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 01.06.2018 · Kanton ZH
Die Schutzverordnung zum Schutz der Limmataltläufe in Dietikon, Geroldswil und Oetwil a.d.L. ist rechtmässig, soweit sie ökologisch ausreichende Pufferzonen gemäss dem Pufferzonenschlüssel des BAFU ausscheidet und die Interessen der Grundeigentümer in einer Interessenabwägung berücksichtigt. Einzelne Bestimmungen zu Licht,…
BRG ZH BRGE I Nrn. 0067-0071/2018 vom 01.06.2018 (Teilweise gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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