Art. 3, 4, 5, 8 Flachmoorverordnung
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BRG ZH BRGE I Nrn. 0067-0071/2018 · 01.06.2018Teilweise gutgeheissenDie Schutzverordnung zum Schutz der Limmataltläufe in Dietikon, Geroldswil und Oetwil a.d.L. ist rechtmässig, soweit sie ökologisch ausreichende Pufferzonen gemäss dem Pufferzonenschlüssel des BAFU ausscheidet und die Interessen der Grundeigentümer in einer Interessenabwägung berücksichtigt. Einzelne Bestimmungen zu Licht,…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.