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Art. 18a NHG

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

70%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GL VG.2024.00071 · 24.06.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.BGer 1C_338/2021 · 25.01.2022AbgewiesenDie Zuweisung einer Parzelle zur Naturschutzzone als Magerwiese/Trockenstandort ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung eines kantonalen Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung dient und die ökologische Bedeutung der Fläche durch Fachberichte belegt ist. Die Ausscheidung von Schutzzonen in der Nutzungsplanung ist das ordentliche…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_595/2018 · 24.03.2020GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Auengebiets von nationaler Bedeutung (BLN, AuenV) und der Anlage eines Wanderwegs erfordert ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung für Eingriffe. Ein solches liegt bei einem Wanderweg nicht vor, selbst wenn er Teil einer nationalen Route ist. Die Detailabgrenzung des…BGer BGE 146 II 347 · 01.01.2020GutgeheissenEin neuer Wanderweg in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung ist nur zulässig, wenn ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung vorliegt (Art. 4 Abs. 2 AuenV). Fehlt ein solches Interesse, ist der Eingriff unzulässig, selbst wenn der Weg ausserhalb des Lebensraums einer geschützten Art angelegt wird, aber erhebliche…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungRichtplanungBRG ZH BRGE I Nrn. 0067-0071/2018 · 01.06.2018Teilweise gutgeheissenDie Schutzverordnung zum Schutz der Limmataltläufe in Dietikon, Geroldswil und Oetwil a.d.L. ist rechtmässig, soweit sie ökologisch ausreichende Pufferzonen gemäss dem Pufferzonenschlüssel des BAFU ausscheidet und die Interessen der Grundeigentümer in einer Interessenabwägung berücksichtigt. Einzelne Bestimmungen zu Licht,…BGer 1A.137/2002 · 25.09.2003GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt durch Nichtbeachtung des kantonalen Reptilieninventars und Ablehnung eines Gutachtens offensichtlich unvollständig festgestellt. Die Interessenabwägung zwischen Biotopschutz und Überbauung erfordert eine wissenschaftlich fundierte Klärung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets.GestaltungsplanBGer BGE 121 II 8 · 24.02.1995AbgewiesenKantonale Schutzmassnahmen für Objekte auf Bahngrundstücken sind zulässig, sofern sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruhen und die Bahn in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränken.OrtsplanungsrevisionBGer BGE 118 IB 485 · 19.11.1992GutgeheissenDer Schutz des Lebensraums des Eisvogels als Biotop von regionaler Bedeutung überwiegt die Interessen an einer baulichen Nutzung, da keine Ersatzbiotope möglich sind und der Schutzauftrag des NHG Vorrang hat.GestaltungsplanBGer BGE 117 IB 243 · 23.09.1991AbgewiesenBei Schutzobjekten nach Art. 24sexies Abs. 5 BV (Moore von nationaler Bedeutung) ist eine Interessenabwägung ausgeschlossen; das absolute Veränderungsverbot geht anderen öffentlichen Interessen und der Eigentumsgarantie vor.PlanungszoneBGer BGE 114 IB 268 · 06.12.1988GutgeheissenBei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.