BGer BGE 143 II 568
GutgeheissenEntscheid vom 01.01.2017 · Kanton TI
Ein kantonaler Freibetrag von Fr. 100'000.- für die Mehrwertabgabe nach Art. 5 Abs. 1 quinquies lit. b RPG verletzt Bundesrecht, da der voraussichtliche Ertrag der Abgabe die Erhebungskosten bei Weitem übersteigt und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst.
BGer BGE 143 II 568 vom 01.01.2017 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
VGer ZH VB.2026.00365 · 20.08.2026 · AbgewiesenEin Stimmrechtsrekurs gegen Verfahrensfehler in der Gemeindeversammlung setzt nach § 21a Abs. 2 VRG voraus, dass die Rüge bereits an der Versammlung selbst erhoben wird; wer dies u…BGer 1C_144/2025 · 22.07.2026 · AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach Art. 5 LAT und kantonalem Recht (Art. 111b LCAT) ist vom Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Massnahme geschuldet, nicht bei Fixierung der Abgab…VGer AG WBE.2025.5 · 25.08.2025 · Teilweise gutgeheissenVerwaltungsgerichtliche Rückweisungsentscheide entfalten Bindungswirkung für das Gericht selbst; abschliessend entschiedene Fragen dürfen im zweiten Rechtsgang grundsätzlich nicht …VGer BE 100 2023 119 · 04.03.2025 · AbgewiesenEin vom Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossenes Mehrwertabgabereglement stellt eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage dar; die Mehrwertberec…VGer SG B 2024/208 · 04.03.2025 · GutgeheissenBei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist gemäss Art. 136 Abs. 1 StG (SG) auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis abzustellen; weicht der effektiv geleistete Betrag vom öff…VGer BE 100 2023 216 · 07.02.2025 · RückweisungDie Residualwertmethode ist eine anerkannte Methode zur Bemessung des Planungsmehrwerts nach Art. 5 RPG und Art. 142b BauG; ein schematisches Vorgehen ist zulässig, sofern substanz…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Mehrwertabgabe · 32 EntscheideEntscheide zum Planungsanlass Mehrwertabgabe.Einzonung · 132 EntscheideNeueinzonungen von Land in die Bauzone: Bedarf nach Art. 15 RPG, Fruchtfolgeflächen, Lage und Erschliessung.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.