BGer BGE 119 IB 439
AbgewiesenEntscheid vom 10.11.1993
Bauten und Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, unterliegen im Regelfall der Planungspflicht und können nicht im Verfahren nach Art. 24 RPG bewilligt werden, es sei denn, ihre Grösse, Nutzungsintensität und Auswirkungen rechtfertigen eine Ausnahme.
BGer BGE 119 IB 439 vom 10.11.1993 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_250/2026 · 14.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum.…VGer ZH VB.2026.00365 · 20.08.2026 · AbgewiesenEin Stimmrechtsrekurs gegen Verfahrensfehler in der Gemeindeversammlung setzt nach § 21a Abs. 2 VRG voraus, dass die Rüge bereits an der Versammlung selbst erhoben wird; wer dies u…VGer AG WBE.2025.252 · 11.08.2026 · GutgeheissenEine Gestaltungsplanpflicht (§§ 4a Abs. 1, 4c Abs. 1 BNO) beschränkt sich nicht auf neue Überbauungen, sondern erfasst auch den Abbruch bestehender Gebäude im Gestaltungsplanperime…BGer 1C_325/2024 · 10.08.2026 · GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Intere…BGer 1C_313/2025 · 03.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, d…BGer 1C_301/2025 · 30.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit a…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Ortsplanungsrevision · 614 EntscheideGesamtrevisionen der kommunalen Nutzungsplanung: Richtplankonformität, Abwägung über das ganze Gemeindegebiet.Bauen ausserhalb Bauzone · 786 EntscheideBauen ausserhalb der Bauzone: Zonenkonformität, Standortgebundenheit und Ausnahmen nach Art. 24 ff. RPG.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.