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Art. 4 Abs. 2 RPG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/50 · 30.04.2026Teilweise gutgeheissenDer Erlass von Sondernutzungsplänen (SNPB, SNPL) und Teilstrassenplänen (TSPK, TSPG) ist auch unter Übergangsrecht zulässig, wenn sie verfahrensrechtlich nach dem PBG erlassen, aber inhaltlich auf altrechtliche Bestimmungen gestützt werden. Eine Interessenabwägung ist nur dann erforderlich, wenn widerstreitende Interessen tatsächlich…SondernutzungsplanGestaltungsplanVGer SG B 2023/94 · 10.01.2024AbgewiesenDie Genehmigung einer Änderung eines kommunalen Schutzplans kann nicht wegen fehlender Mitwirkung oder unvollständiger Interessenabwägung als nichtig erklärt werden, wenn die Mängel nicht besonders schwer sind und der Rechtsschutz durch das ordentliche Anfechtungsverfahren gewährleistet bleibt.SondernutzungsplanEinzonungOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2022.121 · 15.03.2023AbgewiesenWer die Einwendungsfrist bei der öffentlichen Auflage eines kommunalen Nutzungsplans versäumt und nicht rechtzeitig nach Wegfall des Säumnisgrundes die Wiederherstellung der Frist verlangt, besitzt keine formelle Beschwer und kann den Planungsentscheid nicht mit Verwaltungsbeschwerde anfechten. Folgt das Verwaltungsgericht dieser…OrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE III Nrn. 0196-0197/2022 · 23.11.2022Teilweise gutgeheissenDie Legitimation von Nachbarn zur Anfechtung eines kantonalen Gestaltungsplans für ein Kiesabbaugebiet ist zu bejahen, wenn sie aufgrund der konkreten topographischen und immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten deutlich wahrnehmbar betroffen sind. Änderungen eines Gestaltungsplans nach dem Mitwirkungsverfahren bedürfen nicht zwingend…GestaltungsplanBGer 1C_100/2019 · 16.05.2019AbgewiesenDie Behördenverbindlichkeit eines räumlichen Leitbilds nach kantonalem Recht (hier § 9 PBG/SO) kann nicht aus Bundesraumplanungsrecht abgeleitet werden. Stimmrechtsverletzungen sind nur bei unrichtiger, irreführender oder unvollständiger Information der Stimmbürger relevant.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_108/2018 · 26.10.2018AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist zulässig, wenn er gegenüber der Normalbauweise wesentliche Vorteile bietet und die Abweichungen von der Grundordnung in einem ausgewogenen Verhältnis zu diesen Vorteilen stehen. Ein Gesamtkonzept mit Richtplancharakter kann als Koordinationsinstrument dienen, ohne dass es als Nutzungsplan zu qualifizieren ist.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_215/2016 · 09.01.2017GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse ausserhalb der Bauzone bedarf zwingend einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, sofern keine Planungspflicht vorliegt. Ein Quartierplan nach kantonalem Recht erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen an Nutzungsplanungen hinsichtlich der Mitwirkung der Bevölkerung nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungBGer BGE 119 IB 439 · 10.11.1993AbgewiesenBauten und Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, unterliegen im Regelfall der Planungspflicht und können nicht im Verfahren nach Art. 24 RPG bewilligt werden, es sei denn, ihre Grösse, Nutzungsintensität und Auswirkungen rechtfertigen eine Ausnahme.OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.