BGer BGE 115 IB 311
AbgewiesenEntscheid vom 18.01.1989
Das überwiegende öffentliche Interesse an der Versorgungssicherheit und dem Anschluss an das europäische Verbundnetz überwiegt das hohe Interesse am Schutz der Landschaft von nationaler Bedeutung (Piz Arina). Eine Verkabelung scheidet aufgrund technischer Inkonvenienzen und unverhältnismässiger Risiken aus.
BGer BGE 115 IB 311 vom 18.01.1989 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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