Art. 6 Abs. 2 NHG
16 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_262/2024 · 22.08.2025AbgewiesenDie Berücksichtigung des ISOS in der Nutzungsplanung ist nur im Rahmen der Grundnutzungsordnung zu prüfen; eine vorfrageweise Überprüfung im Bebauungsplanverfahren ist unzulässig, wenn die Grundnutzungsordnung nicht mehr angefochten werden kann. Die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit überwiegen in diesem Fall.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2024.00233 · 14.08.2025RückweisungEine Baubewilligung darf nicht unter der Nebenbestimmung erteilt werden, dass erst vor Baubeginn ein verbindliches Flachfundationskonzept einzureichen und zu genehmigen sei, wenn von der Realisierbarkeit der Flachfundation abhängt, ob eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (und damit eine NHG-Prüfung) erforderlich ist. Ein solcher…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00062 · 27.08.2024AbgewiesenWurde ein verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag vor Aufnahme des Gebiets ins ISOS abgeschlossen, war das ISOS bei den heimatschutzrechtlichen Interessenabwägungen nicht zu beachten; dem Grundsatz pacta sunt servanda und dem Vertrauen in den Vertragsbestand kommt erhöhtes Gewicht zu. Das im Schutzvertrag erwähnte Vorprojekt dient…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.377 · 17.07.2024GutgeheissenIm ISOS-Gebiet mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel A sind kommunale Baubewilligungsbehörden bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ermessensausübung an die bundesrechtlichen Schutzanliegen des Ortsbilds gebunden; eine Gemeindeautonomie entbindet nicht davon, die gewichtigen nationalen Schutzinteressen zu berücksichtigen.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2023.148 · 31.01.2024AbgewiesenEin Baugesuch für ein Einfamilienhaus in der Wohn- und Gewerbezone ist zu verweigern, wenn die Baugesuchspläne das massgebende Terrain zu hoch einzeichnen und das Gebäude dadurch die zulässige Fassadenhöhe überschreitet. Unabhängig davon rechtfertigt die ästhetische Generalklausel (§ 42 BauG) die Verweigerung der Baubewilligung, wenn…BaubewilligungBGer 1C_327/2022 · 07.11.2023GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie in einem BLN-Gebiet stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur durch gleich- oder höherwertige Interessen nationaler Bedeutung gerechtfertigt werden kann. Eine solche Rechtfertigung fehlt, wenn keine alternativen Standorte geprüft wurden und die…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2023 319 · 01.11.2023AbgewiesenDas ISOS entfaltet im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzone keine unmittelbare Rechtswirkung (Art. 6 NHG gilt nur bei Bundesaufgaben); seine Schutzziele sind nur massgebend, soweit sie in kommunalem oder kantonalem Recht grundeigentümerverbindlich umgesetzt worden sind. Kommunale Quartiererhaltungsvorschriften und…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0106-0111/2021 · 16.07.2021Teilweise gutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar, was die direkte Anwendbarkeit des ISOS und die Pflicht zur spezifischen Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG sowie zur Einholung eines Gutachtens gemäss Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0041-0042/2021 · 12.03.2021GutgeheissenEine Baubewilligung für eine temporäre Wohnsiedlung in Modulbauweise mit Wellblechfassaden erfüllt nicht die Anforderungen an eine befriedigende Gesamtwirkung gemäss § 238 Abs. 1 PBG und die besondere Rücksichtnahme auf Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG, wenn das Erscheinungsbild in einem störenden Gegensatz zur qualitätsvollen und…BaubewilligungBGer 1C_282/2020 · 10.02.2021GutgeheissenDie Gewässerraumzone der Gemeinde Beckenried genügt nicht den bundesrechtlichen Mindestanforderungen nach Art. 41a GSchV, da sie unter der minimalen Breite von 11 m liegt und der Gewässerabstand nicht kompensierend wirken kann. Eine Ausnahmebewilligung scheidet aus, da das Gebiet nicht dicht überbaut ist und das ISOS-Erhaltungsziel A…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_356/2019 · 04.11.2020GutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an fehlender Richtplangrundlage (Art. 8 Abs. 2 RPG) und unvollständiger Berücksichtigung nationaler Schutzinteressen (BLN, potenzielle Auengebiete). Eine Konzessionserteilung ohne abgeschlossene Abstimmung auf Richtplanebene ist unzulässig.RichtplanungBRG ZH BRGE I Nrn. 0158-0162/2020 · 29.10.2020AbgewiesenEin Gebäude ist nur dann als Schutzobjekt gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG zu unterschützen, wenn es als wichtiger Zeuge einer Epoche oder als siedlungsprägendes Objekt qualitativ herausragt. Eine Auswahl unter mehreren geeigneten Objekten ist zulässig, sofern die Epoche hinreichend vertreten ist.BaubewilligungBGer 1C_173/2016 · 23.05.2017AbgewiesenBei einem leichten Eingriff in ein ISOS-geschütztes Ortsbild überwiegt das öffentliche Interesse an einer zuverlässigen Mobilfunkversorgung die ästhetischen Belange des Ortsbildschutzes, sofern die grösstmögliche Schonung gewahrt bleibt.Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_118/2016 · 21.03.2017GutgeheissenEine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung führt und keine gleich- oder höherwertigen Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen (Art. 6 Abs. 2 NHG).BaubewilligungBGer 1C_188/2007 · 01.04.2009GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Schutzanliegen des ISOS und der kommunalen Bau- und Zonenordnung hinreichend berücksichtigen; qualifizierte Abweichungen von der Grundnutzungsordnung sind nur bei umfassender Begründung zulässig.GestaltungsplanBGer BGE 115 IB 311 · 18.01.1989AbgewiesenDas überwiegende öffentliche Interesse an der Versorgungssicherheit und dem Anschluss an das europäische Verbundnetz überwiegt das hohe Interesse am Schutz der Landschaft von nationaler Bedeutung (Piz Arina). Eine Verkabelung scheidet aufgrund technischer Inkonvenienzen und unverhältnismässiger Risiken aus.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.