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VGer SG B 2022/132

Abgewiesen

Entscheid vom 17.11.2022 · Kanton SG

Eine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn die sicherheitspolizeilichen Anforderungen (insbesondere Statik) nicht erfüllt sind und die Mängel eine wesentliche Projektänderung erfordern, die nicht auflageweise geheilt werden kann.

VGer SG B 2022/132 vom 17.11.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.