Art. 136 Abs. 1 PBG
8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/171 · 15.04.2026AbgewiesenDer Ersatz einer Geschossdecke zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus unterliegt der Baubewilligungspflicht, wenn er nicht als geringfügige Änderung im Sinne von Art. 136 Abs. 2 PBG gilt. Bei Umbauten an massgeblichen Trennbauteilen sind die Anforderungen des Lärmschutzes (Art. 21 USG, Art. 32 LSV, SIA-Norm 181) einzuhalten.BaubewilligungVGer SG B 2025/38 · 15.01.2026AbgewiesenEine Stützmauer, die nie formell bewilligt wurde, kann nicht im Rahmen der Bestandes- und Erweiterungsgarantie (Art. 109 PBG) angepasst werden. Änderungen an einer nicht bewilligten Stützmauer unterliegen der Baubewilligungspflicht, und eine Teilbewilligung ist bei räumlich zusammenhängenden Vorhaben unzulässig.BaubewilligungVGer SG B 2023/11 · 17.08.2023Teilweise gutgeheissenDie Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Mobilfunkanlagen gilt nach Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 5bis NISV zwar nicht als bauliche Änderung, unterliegt aber kantonalem Recht der Baubewilligungspflicht, wenn ein öffentliches oder Nachbarinteresse an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Eine bundesrechtliche Fiktion…BaubewilligungVGer SG B 2022/132 · 17.11.2022AbgewiesenEine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn die sicherheitspolizeilichen Anforderungen (insbesondere Statik) nicht erfüllt sind und die Mängel eine wesentliche Projektänderung erfordern, die nicht auflageweise geheilt werden kann.BaubewilligungVGer SG B 2021/259 · 27.01.2022Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligungspflicht von Sanierungsarbeiten an einer Gewerbebaute in einer Wohnzone ist nach Art. 22 Abs. 1 RPG und Art. 136 Abs. 1 PBG zu beurteilen; mündliche behördliche Auskünfte begründen keinen Vertrauensschutz, wenn die Bauherrschaft bereits vor der Auskunft Dispositionen getroffen hat. Aufsichtsrechtliche Baueinstellungen…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/253 · 23.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz war nicht befugt, anstelle der Gemeinde eine Baueinstellung oder ein Benützungsverbot nach Art. 159 PBG zu verfügen. Die Gemeinde muss jedoch die Einstellung baubewilligungspflichtiger Umbauten anordnen und ein Benützungsverbot prüfen, sofern die Nutzung materiell unzulässig ist.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2020/211 · 21.05.2021AbgewiesenEin Wiedererwägungsgesuch ist unzulässig, wenn die behauptete Änderung der Sachlage durch eigenmächtige, baubewilligungspflichtige Umbauten herbeigeführt wurde, die rechtsmissbräuchlich sind. Die Vorinstanz darf in einem solchen Fall auf das Gesuch nicht eintreten.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer SG B 2020/65 · 28.04.2021GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.