Startseite
Startseite
← Urteilssuche

BGer 1C_285/2026

Besonderer Ausgang

Entscheid vom 15.06.2026 · Kanton JU

Wer einen Rekurs zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen; die Sache wird vom Rollen gestrichen.

BGer 1C_285/2026 vom 15.06.2026 (Besonderer Ausgang)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
VGer BE 100 2024 354 · 07.07.2026 · AbgewiesenEine Dienstbarkeit für einen befahrbaren Unterhaltsweg auf einem Privatgrundstück im Rahmen eines Wasserbauplans ist verhältnismässig (Art. 36 BV), wenn der Weg für einen effizient…BGer 1C_593/2024 · 30.06.2026 · AbgewiesenDie Bewilligungsfähigkeit einer Murgang-Warnanlage hängt nicht massgebend von der Einstufung in der Gefahrenkarte ab, wenn der Schutz von Leib und Leben den Eingriff in private Rec…VGer SG B 2026/17 · 29.06.2026 · GutgeheissenEine Firmenreferenz kann einer Anbieterin im öffentlichen Beschaffungsverfahren nur zugerechnet werden, wenn sie das Referenzprojekt in den massgeblichen Teilphasen als Unternehmen…BRG ZH Zwischenentscheid r4.2025.00190 · 11.06.2026 · GutgeheissenDer Widerruf einer rechtskräftigen Strassenprojektfestsetzung mit naturschutzrechtlichen Schutzmassnahmen erfordert ein koordiniertes Verfahren nach Art. 25a RPG und StrG, insbeson…VGer ZH VB.2024.00675 · 13.05.2026 · AbgewiesenEine «Spitzenbrecherdrainage» zur Verhinderung eines Rückstaus von Hangwasser bei intensiven Niederschlägen stellt keine permanente Hangwasserspiegelabsenkung dar und ist mit Art. …VGer BE 100 2024 348 · 17.04.2026 · AbgewiesenEine Einzonung von ca. 1'800 m² Landwirtschaftsfläche für eine Betriebserweiterung (Lagergebäude) in einem regionalen Versorgungszentrum ist zulässig, wenn ein aktueller Flächenbed…
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Naturgefahren · 94 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Naturgefahren.Ortsplanungsrevision · 614 EntscheideGesamtrevisionen der kommunalen Nutzungsplanung: Richtplankonformität, Abwägung über das ganze Gemeindegebiet.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.