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BGer 1P.45/1999

Gutgeheissen

Entscheid vom 14.04.2000

Die Festlegung von Standorten von kantonaler Bedeutung im Sachplan ADT ohne hinreichende Interessenabwägung und Abstimmung mit anderen Planungen verstösst gegen die Gemeindeautonomie, da der Sachplan damit richtplanähnliche Funktionen erfüllt, ohne die formellen und materiellen Anforderungen der Richtplanung zu erfüllen.

BGer 1P.45/1999 vom 14.04.2000 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.